Lieber Leser,
wenn ich in einer GmbH oder UG im Vorstand bin und im Namen der Firma eine andere Person verleumde, diese Person klagt und Recht bekommt und anschließend zivilrechtliche Ansprüche stellt, gilt dann die beschränkte Haftung, sodaß auch bei einem hohen Imageschaden des Gegners nicht auf mein Privatvermögen zurückgegriffen werden kann?
Kann ich die Firma nach verlorenem Rechtsstreit dennoch weiterführen?
Nur brauchbare Antworten.