Für welche Strecke gilt innerhalb von Ortschaften die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem 30er Schild (Keine 30er-Zone)?
Ich meine, dass dies bis zur nächsten Kreuzung sein müsste, weil ja jemand, der von dort einbiegt, die Begrenzung überhaupt nicht kennen kann. Wo ist das in der STVO geregelt?
Für welche Strecke gilt innerhalb von Ortschaften die
Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem 30er Schild (Keine
30er-Zone)?
Ich meine, dass dies bis zur nächsten Kreuzung sein müsste,
weil ja jemand, der von dort einbiegt, die Begrenzung
überhaupt nicht kennen kann.
So einfach ist das nicht. Hier solltest Du zu dem Thema was finden:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…
Gruß,
Christian