Hallo,
Person X macht eine Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/tin. Diese endet im Oktober. Angenommen X findet keinen Anschlussjob, wann muss sie sich arbeitslos melden ? Bzw., arbeitslos oder arbeitssuchend?
X hat die Möglichkeit nach der Ausbildung ein Praktikum im Ausland zu machen. Dieses würde ca. 2 Monate gehen und wäre wahrscheinlich unbezahlt. Wie ist dies zu berücksichtigen? u.a. auch im Punkt, der Krankenversicherung etc.?
Gruß,
horde
zu1.:
sicherheitshalber spätestens 3 monate vor der beendigung der ausbildung !(so legt die BAfA die entsprechende Norm aus, obwohl der wortlaut anderes aussagt. zudem sind einzelheiten umstritten. um jeden stress zu vermeiden also spätestens 3 monate vor ende ausbildung!)
zu 2.:
unbedingt mit BAfA abklären. problem wird sein, das in dieser zeit nicht verfügbar für BAfA und daher kein anspruch auf leistung, somit auch kein beitrag zur GKV durch BAfA. also möglicherweise ohne KV!
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