Hallo,
ein schwerbehinderter arbeitsloser Vfa hat zuletzt Anfang 2009 in dem erlernten Beruf als Vfa gearbeitet.
Seit dem befand er sich in einer beruflichen Neuorientierung oder er hat in der Privatwirtschaft gearbeitet.
Jetzt ist er seit April 2014 leider wieder arbeitslos und Arbeit suchend.
Sehr gerne möchte er wieder im ÖD arbeiten. Vorzugsweise im Bereich der Buchhaltung. Stichwort „Doppik“. Allerdings kennt er „nur“ die Kameralistik. Er hatte sich zwar vor ein paar Jahren bereits im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung erfolgreich (sehr gut) in einer zweimonatigen Schulung weitergebildet, allerdings ist das eben auch schon ein paar Jahre her. Auch wäre der Bereich des Personalwesens interessant.
Jetzt möchte der arbeitslose Vfa einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf eine Weiterbildung oder noch besser auf eine Umschulung stellen.
Gibt es darüber irgendwelche Musteranträge, Tipps + Tricks? Auf welche Gesetzesgrundlagen kann und sollte er sich berufen? Was gehört auf jeden Fall in den Antrag und was nicht?
Hinzu kommt, dass er nach Nordhessen zieht. Er hat zwar bereits in KURSNET nach Weiterbildungen und Umschulungen gesucht, allerdings gibts davon sehr viele und er fragt sich, welche davon am ehesten infrage kommt und zum Ziel führt, eben danach wieder in Arbeit zu kommen. Was wohl aber auf jeden Fall in dieser Weiterbildung oder Umschulung Bestandteil sein sollte oder sogar muss, ist SAP FI oder HR. DATEV ist wohl nicht mehr auf der Höhe der Zeit!?
Der Veranstaltungsort sollte in Nordhessen oder Südniedersachsen liegen. Die nächstgrößere Stadt ist Kassel. Also vielleicht so 50 bis 75 km von Kassel entfernt!?
Der arbeitslose Vfa freut sich auf eure Hilfestellung.
Vorab vielen lieben Dank.
Grüße