Wie Weiterbildung/Umschulung beantragen?

Hallo,

ein schwerbehinderter arbeitsloser Vfa hat zuletzt Anfang 2009 in dem erlernten Beruf als Vfa gearbeitet.

Seit dem befand er sich in einer beruflichen Neuorientierung oder er hat in der Privatwirtschaft gearbeitet.

Jetzt ist er seit April 2014 leider wieder arbeitslos und Arbeit suchend.

Sehr gerne möchte er wieder im ÖD arbeiten. Vorzugsweise im Bereich der Buchhaltung. Stichwort „Doppik“. Allerdings kennt er „nur“ die Kameralistik. Er hatte sich zwar vor ein paar Jahren bereits im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung erfolgreich (sehr gut) in einer zweimonatigen Schulung weitergebildet, allerdings ist das eben auch schon ein paar Jahre her. Auch wäre der Bereich des Personalwesens interessant.

Jetzt möchte der arbeitslose Vfa einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf eine Weiterbildung oder noch besser auf eine Umschulung stellen.

Gibt es darüber irgendwelche Musteranträge, Tipps + Tricks? Auf welche Gesetzesgrundlagen kann und sollte er sich berufen? Was gehört auf jeden Fall in den Antrag und was nicht?

Hinzu kommt, dass er nach Nordhessen zieht. Er hat zwar bereits in KURSNET nach Weiterbildungen und Umschulungen gesucht, allerdings gibts davon sehr viele und er fragt sich, welche davon am ehesten infrage kommt und zum Ziel führt, eben danach wieder in Arbeit zu kommen. Was wohl aber auf jeden Fall in dieser Weiterbildung oder Umschulung Bestandteil sein sollte oder sogar muss, ist SAP FI oder HR. DATEV ist wohl nicht mehr auf der Höhe der Zeit!?

Der Veranstaltungsort sollte in Nordhessen oder Südniedersachsen liegen. Die nächstgrößere Stadt ist Kassel. Also vielleicht so 50 bis 75 km von Kassel entfernt!?

Der arbeitslose Vfa freut sich auf eure Hilfestellung.

Vorab vielen lieben Dank.

Grüße

Hallo!

Google liefert u. a.

  • Verband forschender Arzneimittelhersteller
  • Vereinigung freischaffender Architekten
  • Verband für Aufzugstechnik
  • Versicherungsvermittlung für Apotheker u. v. m.

Vermutlich meinst du mit Vfa etwas anderes. Empfehlung (nicht nur für dieses Forum): Schreibe verständlich und nutze Abkürzungen nur, wenn sie dem angesprochenen Kreis mit Gewissheit geläufig sind.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

also „mein“ google liefert mir auch „Verwaltungsfachangestellter“. :wink:

Um einen solchen gehts hier auch. Dachte, wäre anhand des Benutzernamens und des Kontextes klar.

Sorry.

Grüße

Hallo,

um eine Weiterbildung (Umschulung nennt sich auch Weiterbildung) zu beantragen bittet man um eine diesbezügliche Beratung (diese ist eine der notwendigen Voraussetzungen), besteht auf die Aushändigung des schriftlichen Antrages, füllt diesen aus, beantwortet die dort gestellten Fragen und gibt ihn wieder ab mit den ggf. geforderten Anlagen. Eine Förderung ist grundsätzlich eine Kannleistung. Sollte dies zutreffen: § 81 (2) SGB III: Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1.über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, sollte man darauf hinweisen. Man läßt sich auch Merkblatt 6 aushändigen um alles über die Förderung zu erfahren. Eine Förderung setzt auch voraus, dass das gewählte Bildungsziel Aussicht verspricht,  damit die Arbeitslosigkeit in dem gewählten regionalen Arbeitsmarkt zu beenden. Überzeugen könnte man dies durch den Nachweis einer Nachfrage, z.B. über die https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite…. Gebe dort mal z-B. nur als Suchbegriff DATEV ohne nenneswerte regionale Einschränkung ein. Mitentscheidend ist aber deine gesamte persönliche Wettbewerbsfähgkeit. Du siehst anhand der Suchergebnisse, was sonst noch gefordert wird.
Tipp: keine mündliche Ablehnung akzeptieren, nur schriftlich.

Gruß
Otto

Diese Frage der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist bei einem Arbeitsvermittler - gibt auch private ^^ - korrekt angesiedelt.

Ohne vorherige Absprache mit dem, kannst man jeden Antrag knicken, da solche Umschulungen „kann“-Leistungen sind und ohne vorheriges ausführliches Profiling und ohne Analyse der aktuellen Situation sowie der Aussichten nach der Umschulung nur auf Grund eines Antrages standardmäßig abgelehnt werden.
Eine schriftliche Ablehnung ist im Grundsatz umso widerspruchs- bzw. gerichtsfester, je weniger Kontakt zwischen Antragsteller und Amt im Vorfeld bestand; aber selbst bei regem Kontakt macht es keine Mühe, einen Antrag sauber abzulehnen.

Insofern: ohne Gespräch mit Vermittler geht gar nichts. Und in diesem Gespräch kann evaluiert werden, welche konkreten Maßnahmen aussichtsreich in einen sozialversicherungspflichtigen Job führen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Erfüllung von individuellen Berufswünschen nicht das oberste Ziel ist.

Und in diesem Gesprächt wird weiters erörtert, wie ein konkreter Antrag auszusehen hat bzw. ob es überhaupt Sinn macht, einen Antrag zu stellen (wie gesagt: Kann-Leistung + Ablehnung ist Kinderkram).

Grundvoraussetzung für ein aus der Sicht des Antragstellers erfolgreiches Gespräch ist, dass er darlegt, dass er sich mit der Materie intensiv auseinandergesetzt hat. Ein Frage wie hier im Forum nach dem Motto " Was gibt es denn alles so?" schießt einen gleich aus dem Gespräch; zudem ist es absurd, Kurse/Maßnahmen vorzuschlagen, ohne die konkreten Umstände und Einschränkungen zu kennen (und die haben hier tatsächlich nichts zu suchen).