Wie werde ich besteuert bzw. Steuersatz?

Hallo meine Lieben, bin neu hier!

meine aktuelle Situation:

bis letztes Jahr 02/2010 war ich Student, danach habe ich mich in einem Unternehmen als stille Gesellschaft zu 50% beteiligt. Dieses Unternehmen ist eine Personengesellschaft und ich habe mich eingekauft.
Wie muss ich die Gewinnausschüttung von der Firma besteuern? Wie hoch ist der Freibetrag?
Nebenbei arbeite ich auf selbständiger Basis als Berater für div. Firmen und schreibe Rechnungen, wie hoch ist da der Freibetrag?

Für eure hilfe wäre ich dankbar, wenn ihr mehr details braucht um mir zu helfen einfach schreiben!

Gruß

Hugo

Hallo Hugo

Ich würde das Finanzamt fragen .

MFG

B.T.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Siese Frage kann ich Dir ohne weitere Detailinformationen nicht beantworten.

Da man als Gesellschafter sehr viel steuerlich falsch machen kann, empfehle ich Dir dringend einen Steuerberater aufzusuchen.

Grüße - ubis

Hallo,

Leider kann ich ihnen nicht helfen.

Gruß monika61

Hallo,

die Personengesellschaft weist in Ihrer Steuererklärung Ihnen einen Gewinn zu. Dieser Gewinn wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Für Ihre selbständige Tätigkeit müssen Sie eine Gewinnermittlung machen (Achtung evtl. sind Ihre Beratungsleistungen umsatzsteuerflichtig ?). Einen Freibetrag gibts in dem Sinne nicht. Sie müssen als lediger erst Steuern zahlen wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen > 8T€ ist.
Ich rate Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen um die Details zu klären.

Hallo
Leider weiß ich darüber zu wenig um dir richtig helfen zu können sorry
LG Mausi123

Hallo,

Gewinnausschüttungen stellen Einkünfte aus kapitalvermögen dar.
Die Eingangsstufe der Grundtabelle (ledige) beginnt bei ca. 8.000 €.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Hugo,

aus Deiner selbstständigen Tätigkeit mußt Du eine Einnahme / Überschuß - Rechnung estellen ( Gegenüberstellung aller Einnahmen und aller Ausgaben ). Der Überschuß unterliegt der Steuer.

Für Deine Beteilung erhälst Du Gewinnausschüttungen, die Du ebenfalls unter Abzug aller Werbungskosten versteuern mußt.

Bei näheren Angaben bitte entsprechende Daten an [email protected] mit entsprechendem Verwendungszweck.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
die Einnahmen aus der Gesellschaft gehören zu den gewerblichen Einkünften (§ 15 EStG). Dein Gewinn- oder Verlustanteil wird durch einen Feststellungsbescheid dir mitgeteilt.
Die selbständige Tätigkeit wird i.d.R. durch eine sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt. Einfach die Einnahmen addieren, die Ausgaben addieren, alles verrechnen und unter dem Strich hat man seine Einkünfte. Es gibt keinen Freibetrag.
Gruß