Hi Ebi,
lies erst mal § 180, dann den Rest.
http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/index.html
Also wenn Du bei einer Sache Alleineigentümer bist, kannst Du keine Teilungsversteigerung beantragen. Nur bei Dingen/Immobilien, bei denen Du Miteigentümer bist, kannst Du die Teilungsversteigerung, oder wie es das Gesetz formuliert
-Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft-
beim Amtsgericht beantragen.
Dafür würde ich an Deiner Stelle das Konsulat in Anspruch nehmen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsular…
Hth,
tantal