Hallo,
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten weil deine Ausgangslage zu viel Interpretationsspielraum zulässt.
Wenn wir von einer Zeichnung bei Neuemission reden, dann ist Jessey´s Antwort richtig. Bei der von dir genannten Konstellation hätte die Anleihe vermutlich (weils der Normalfall ist) einen verkürzten ersten Koupon.
Abweichungen davon kommen aber vor… stehen dann tatsächlich in den Emissionsbedingungen.
Theoretisch könnte darin so ziemlich alles geregelt sein von: Vollem Coupon trotz zu wenig monaten, oder auch ein Gegenteil des von dir genannten, so dass der erste Zins mit einem verlängerten Coupon erst in 15 Monaten gezahlt wir… etc. etc.
Wenn du die Staatsanleihe allerdings am normalen Bond Markt kaufst, wirst du immer dem Verkäufer seine „Stück“-Zinsen beim Kauf bezahlen und dann den ausstehenden Coupon in der jeweilen Höhe bei Fälligkeit voll erhalten.
Ich hatte jetzt noch was drittes im Kopf, das verwerfe ich aber weil es so ne Ausnahme ist, dass es nicht erwähnenswert ist.
Gruss HighQ