Es wurden Fonds vom Depot des Vaters auf ein Depot des Sohnes als Schenkung übertragen.
Folgende Werte: Anschaffungskosten (nach 2008) der Fonds € 197.000
Wert bei Übertragung € 182.000
Die Bank sagt, die Anschaffungskosten werden übertragen.
Annahme : Sohn verkauft später zu € 222.000
Meine Fragen: Auf welcher Basis wird die Abgeltungsstuer beim Sohn ermittelt?
Mit welchem Betrag vermindert sich der Schenkungsfreibetrag (€ 400.000) für den 10-Jahreszeitraum?
Guten Morgen,
eine Schenkungssteuer wird wegen der 400.000,00 €-Grenze warscheinlich nicht anfallen. Bitte beim FA erklären und Bescheid abwarten.
Beim Verkauf der geschenkten Fonds und deren Wertzuwachs werden Steuern fällig. Es gibt von der Fondsgesellschaft eine jährliche Steuerbescheinigung für das FA. Unter Umständen können Sie die KAPST und den Soli über die Eink.St. zurückholen.
mfg
Riederinger
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Dass bei dieser Transaktion keine Schenkungssteuer anfällt ist mir klar,aber was ist in der Zukunft für die Fälle:
1.Verkauf durch den Sohn.Welche Anschaffungskosten werden bei der Abgeltungssteuer herangezogen? Ursprügliche oder die Werte bei der Übertragung ?
2.Welcher Wert wird bei der Schenkungssteuer angenommen und wie wird er beim Freibetrag berücksichtigt? Es können in Zukunft weitere Übertragungen bzw. Erbschaften folgen.
MfG
Buz2
Hallo,
eine weitergehende Beantwortung ist bereits eine Steuerberatung. Dies ist hier nicht erlaubt. Es tut mir leid.
mfg
Riederinger