Wir sind eine Hausgemeinschaft die aus 3 Parteien besteht. Im Kaufvertrag haben wir ein Stimmrecht pro Partei vereinbart. Die Miteigentumsanteilen (MEA) der 3 Parteien verteilen sich aber ungleich, eine Partei besitzt einen wesentlich kleineren MEA.
In einer Hausgemeinschaft werden Kosten nach MEA laut § 16 Abs. 2 WEG verteilt. Nun gibt es ja die WEG Novelle von 2007 die besagt, daß sich eine Hausgemeinschaft auch auf eine andere Regelung als der Verteilung der Kosten nach MEA einigen kann.
Wie entsteht diese Einigung? Durch abstimmen mit einer Mehrheit ?
In dem Fall hat in einer dreier Konstellation der mit dem kleinsten MEA Anteil den Nachteil, daß er immer überstimmt werden kann und somit höhere Kosten zu tragen hat.
Oder muss so eine Abstimmung einstimmig sein?