Wie werden die Abgaben einer Nebentätigkeit gebucht/ abgerechnet?

Liebe/-r Experte/-in,
als Gewerbetreibende habe ich einen Urlaubsvertreter eingestellt (kurzfristig Beschäftigter bis 50 AT im Jahr).
Bei der KBS habe ich den Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte bezahlt (laut Rechner).
Der Lohn beträgt 160,00 €
Wie soll ich das in der Buchhaltung eintragen und wie wird die Lohnsteuer von dem Betrag berechnet und bezahlt? Kommen noch anderen Abgaben ?
Im voraus Dankeschön

Hallo,

bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs)
sind durch die Abgabe des Beitrages an die Knappschaft alle Abgaben bezahlt. Es fällt keine weitere Lohnsteuer etc. an. Ggfs. müsstest Du den beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft anmelden, bzw. in der Jahresmeldung die Stunden mit aufführen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße

Thomas N.