Wie werden Einkünfte aus Immobilienvermietung in Griechenland in Deutschland steuerlich behandelt?

Eine Person ist in Deutschland steuerpflichtig und hat auch den Wohnsitz in Deutschland. Sie erwirbt eine Immobilie in Griechenland (Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland), die fremdvermietet wird. Die Versteuerung nach griechischer Steuergesetzgebung erfolgt in Griechenland ordnungsgemäß. Wie werden diese Einkünfte aus der Vermietung der griechischen Immobilie in Deutschland steuerlich behandelt? Bzw. müssen diese überhaupt in Deutschland erneut steuerlich behandelt werden? Wenn ja wie?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
:blush:

Hallo,

es gibt hierzu einen Artikel im DAILY PARAGRAPH, der vielleicht hilfreich ist. Dort heißt es:

Üblicherweise werden Mieteinkünfte aus Auslandsimmobilien in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie steht. In Deutschland bleiben diese Mieten steuerfrei. Trotzdem wurden die ausländischen Einkünfte bislang bei der Berechnung des Steuersatzes in Deutschland berücksichtigt. Die Folge: Für den Eigentümer der Auslandsimmobilie stieg hierzulande der Einkommensteuersatz und damit die Steuerlast.
Genau das wurde für Immobilien in Ländern geändert, mit denen Deutschland ein “Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Freistellungsmethode” getroffen hat. Hier bleiben jetzt sowohl positive als auch negative Mieteinkünfte im Ausland bei der deutschen Besteuerung vollständig außer Betracht.

Es gibt einen weiteren Link, der evtl. hilfreich ist:
http://www.steuerncheck.net/vermietung-ausland-steuer/
Dort heißt es jedoch, dass die Mieteinnahmen auch in Deutschland erfasst werden müssen, jedoch anders besteuert werden als im Ausland. Auf jeden Fall nicht vergessen, auch die laufenden Kosten für den Unterhalt des Hauses/der Mietwohnung als Werbungskosten zu erfassen.

Wenn das alles nicht weiterhilft, wäre es ratsam, sich einmal bei einem Steuerberatungsbüro Hilfe zu holen.

Viel Glück!

Servus,

ganz auf die Schnelle: Das hat alles überhaupt keinen Sinn, wenn Du nicht zuallererst das DBA Griechenland im Original anschaust. Dann braucht man auch nicht über Freistellungs- und Anrechnungsverfahren spekulieren, und auch nicht mit Vielleicht-Wolken herumzueiern.

Wenn ich nachher oder morgen mal Zeit habe, zeig ich Dir, wo Du das DBA Griechenland findest, erkläre Dir, was der Progressionsvorbehalt ist, und vielleicht bräuchte eventuell gar keine Hilfe beim „Steuerberatungsbüro“ (kein StB nennt seine Kanzlei so!) nötig.

Schöne Grüße

MM

Hallo Ihr beiden! Vielen Dank für Eure Antworten!! :slight_smile:

Ich habe zu dieser Frage schon sehr viel im Internet recherchiert. Leider sind die Angaben in den unterschiedlichen Quellen teilweise widersprüchlich, so dass ich daraus nicht schlau wurde.

Das DBA mit Griechenland habe ich leider nicht gefunden, würde mich daher über einen Link oder Hinweis zur Fragestellung sehr freuen.

Danke Euch!
Viele Grüße

Servus,

das DBA Griechenland ist mit allen anderen zusammen vom BMF veröffentlicht, leider in diesem Fall in einem ganz miserablen Scan: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Griechenland/1967-02-25-Griechenland-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Kurzer Sinn: (1) Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen liegt bei dem Land, in dem das Grundstück liegt. (2) Eine doppelte Besteuerung wird durch Freistellung der Einkünfte in dem anderen Land vermieden. Das bedeutet: Wenn jemand, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, nachweist, dass er für die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes in Griechenland tatsächlich Steuern an den griechischen Fiskus zahlt, werden diese Einkünfte in Deutschland nicht besteuert.

Sie haben aber trotzdem eine Auswirkung auf die deutsche Einkommensteuer: Es wird nämlich auf das zu versteuernde Einkommen (ohne griechische Einkünfte) der Einkommensteuerprozentsatz erhoben, der sich ergäbe, wenn auch die griechischen Einkünfte steuerpflichtig wären. Diese werden bei dieser Berechnung nach deutschem Recht ermittelt (z.B. was Abschreibungen betrifft).

Schöne Grüße

MM

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Hallo MM,

vieeeeelen Dank für Deine Antwort, die mir echt sehr gut weiterhilft und meine Fragen vollumfänglich beantwortet!

Viele Grüße