Hallo,
es gibt hierzu einen Artikel im DAILY PARAGRAPH, der vielleicht hilfreich ist. Dort heißt es:
Üblicherweise werden Mieteinkünfte aus Auslandsimmobilien in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie steht. In Deutschland bleiben diese Mieten steuerfrei. Trotzdem wurden die ausländischen Einkünfte bislang bei der Berechnung des Steuersatzes in Deutschland berücksichtigt. Die Folge: Für den Eigentümer der Auslandsimmobilie stieg hierzulande der Einkommensteuersatz und damit die Steuerlast.
Genau das wurde für Immobilien in Ländern geändert, mit denen Deutschland ein “Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Freistellungsmethode” getroffen hat. Hier bleiben jetzt sowohl positive als auch negative Mieteinkünfte im Ausland bei der deutschen Besteuerung vollständig außer Betracht.
Es gibt einen weiteren Link, der evtl. hilfreich ist:
http://www.steuerncheck.net/vermietung-ausland-steuer/
Dort heißt es jedoch, dass die Mieteinnahmen auch in Deutschland erfasst werden müssen, jedoch anders besteuert werden als im Ausland. Auf jeden Fall nicht vergessen, auch die laufenden Kosten für den Unterhalt des Hauses/der Mietwohnung als Werbungskosten zu erfassen.
Wenn das alles nicht weiterhilft, wäre es ratsam, sich einmal bei einem Steuerberatungsbüro Hilfe zu holen.
Viel Glück!