Hallo, vielleicht könnt ihr mir mit einer Info. weiterhelfen.
Ich bin in 09/2007 erkrankt und bekomme seit 04/2008 eine Zeitrente, die bis 03/2012 befristet ist. Das Arbeitsverhältnis damals wurde nicht gekündigt, es ruhte lediglich. Ein jetzt vorm Arbeitsgericht getroffener Vergleich besagt nun, daß ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2007 bis 2009 habe und für die Jahre 2007 + 2008 ebenfalls Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Neben einer Abfindung von einem Jahresgehalt wird das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2011 aufgelöst. Ich habe folgende Fragen:
- Welche gesetzl. Abzüge in der Sozialvers. werden vorgenommen? (der steuerliche Aspekt ist mir klar)
- In März 2011 werden die bestehenden Ansprüche ausgezahlt.In welchem Umfang wird der Auszahlungsbetrag auf meine Rente angerechnet?
- Ergänzungsweise erhalte ich Sozialhilfe. Welche Anrechnung erfolgt hier? (Ich denke hierbei auch an die Abfindung.
Danke im Voraus für eure Hilfe.