Hallo ,ist es normal das Feiertage ( die ein normaler Arbeitstag gewesen wären) auf der Stunden abrechnung nirgends aufgeführt werden.
also weder bei „soll“ Arbeitsstunden , noch bei „ist“ stunden und auch nicht weiter unten als extra.
Vielen Dank im vorraus für Eure Meinungen / Antworten.
Kommt auf die Bestimmungen des jeweiligen Tarifvertrages an…
das ist von Branche zu Branche unterschiedlich…
Sollte kein Tarifvertrag zutreffen,steht es meistens im Arbeitsvertrag.
Hallo Mauerblume,
such doch mal bei deiner Lieblingssuchmaschine nach dem
„Entgeltfortzahlungsgesetz“
Dort findest du die Regelungen zur
„Entgeltzahlung an Feiertagen“
Als Beispiel gilt folgendes:
Angenommen jemand hat eine 5-Tage-Woche (Mo-Fr)
Ist er angestellt und bekommt ein Monatsgehalt
-
dann bleibt alles wie es ist, egal welche Feiertage im Monat waren
-
müsste er, warum auch immer an einem Feiertag arbeiten, muss er
dafür natürlich entlohnt werden (Geld oder Stundengutschrift)
Bekommt jemand Stundenlohn bei einer 5-Tage-Woche (Mo-Fr)
- bekommt er kein Zusätzliches Geld für den Ostersonntag, wohl aber
für den Ostermontag, an dem er arbeitsfrei hat - und auch er bekommt für den Ostermontag, wenn er arbeiten müsste die
entsprechende Entlohnung.
Genauere Regelungen ergeben sich aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag - sollte dort nichts geregelt sein, müsste man u. U. weitere Gesetze bzw. Urteile mit heranziehen.
Lg MrMOON
Mal angenommen es besteht ein monatliches gehalt. Sollten dann nicht trotzdem die " Stunden" auf der Stundenabrechnung vermerkt sein ?? ähnlich wie bei Urlaubstagen / Gleitzeit / krankheitstagen ??