Wie werden Kanzleimitarbeiter besteuert?

Wird ein promovierter Jurist ohne Zweites Staatsexamen (also auch ohne Anwaltszulassung), der (referendariatsbegleitend) in einer Kanzlei frei mitarbeitet, als Freiberufler oder als Selbstständiger (Gewerbetreibender) besteuert? Also welche (Melde)pflichten gegenüber dem Finanzamt muss derjenige erfüllen?

Servus,

das ist vom Inhalt seiner Tätigkeit abhängig, nicht von seiner formalen Qualifikation. Wenn seine Tätigkeit den Anforderungen nach derjenigen eines Rechtsanwaltes entspricht, ist er freiberuflich tätig (falls überhaupt selbständig, aber das steht wohl nicht zur Debatte).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder