Wie werden Konten von ALG-II-Empfängern überwacht?

Ich habe da mal 'n paar Fragen bezüglich der Kontenüberwachung von Hartz-IV-Empfängern:

  1. Stimmt es, dass die Hartz-IV-Sachbearbeiter (Fallmanager und ähnliches) seit 1.4.05 jede einzelne Kontobewegung eines Hartz-IV-Empfängers quasi per Knopfdruck aufrufen können?

  2. Gesetzt den Fall, ein Hartzie fängt am 15.10. an zu arbeiten, würde dann zum 1.11.06 aus dem Bezug herausfallen. Wie lange „darf“ ein Sachbearbeiter das Konto noch überwachen? Soll heißen: Ab wann darf der Hartzie wieder seine Sachen bei eBay verkaufen, ohne dass ihm die ARGE auf die Füsse tritt (hat er vorher aus lauter Angst nicht gemacht).

  3. Eine Frage konkret an die Sachbearbeiter hier: Wie überwacht ihr?

Gruß aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix

Hallo Asterix

ich merke, bei dir hat wohl „Bild“ dir deine Meinung schon voll zugeschlagen :smile:

Ich habe da mal 'n paar Fragen bezüglich der Kontenüberwachung
von Hartz-IV-Empfängern:

Gibt es nicht, es können von Behörden nur die Stammdaten abgerufen werden. Kontoinhaber, 2. Verfügungsberichtigter etc., aber keine Kontobewegungen. Diese können erst nach Antrag bei begründeten strafbaren Handlungen(Leistungserschleichung aufgrund falscher Angaben z.Bsp.) in einem evtl. Ermittlungsverfahren, unterschrieben von einem Richter, eingeholt werden.

  1. Stimmt es, dass die Hartz-IV-Sachbearbeiter (Fallmanager
    und ähnliches) seit 1.4.05 jede einzelne Kontobewegung eines
    Hartz-IV-Empfängers quasi per Knopfdruck aufrufen können?

  2. Gesetzt den Fall, ein Hartzie fängt am 15.10. an zu
    arbeiten, würde dann zum 1.11.06 aus dem Bezug herausfallen.
    Wie lange „darf“ ein Sachbearbeiter das Konto noch überwachen?

Herr hilf lenken, haben wir früher immer im Bauwagen gesacht :frowning:((

Soll heißen: Ab wann darf der Hartzie wieder seine Sachen bei
eBay verkaufen, ohne dass ihm die ARGE auf die Füsse tritt
(hat er vorher aus lauter Angst nicht gemacht).

Nimm doch das Konto von der Oma, abber nur wenns Privatsachen sind und du nicht als Profiseller da rumturnst ( oder fahr mal kurz nach CH oder Ösiland rüber) aber vorher bei Abwesenheit über 1 Tag bei AA abmelden :wink:

  1. Eine Frage konkret an die Sachbearbeiter hier: Wie
    überwacht ihr?

Ma gucken wer sich hier outet :wink:

Gruß aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix

An alle Hüter…

Gestern kam ein Bericht über AA Chemnitz, Thüringen etc. beim MDR. O -Ton des Chefs der Widerspruchsstelle Chemnitz: Die Missbrauchsfälle sind verschwindent gering und nicht der Erwähnung wert. Alles nur ein Medien Hype, wenn man für irgendwas Sündenböcke braucht oder Kürzungen durchsetzen will.

LG
Mikesch

Ich habe da mal 'n paar Fragen bezüglich der Kontenüberwachung
von Hartz-IV-Empfängern:

  1. Stimmt es, dass die Hartz-IV-Sachbearbeiter (Fallmanager
    und ähnliches) seit 1.4.05 jede einzelne Kontobewegung eines
    Hartz-IV-Empfängers quasi per Knopfdruck aufrufen können?

Hartz IV Sachbearbeiter arbeiten nicht in der Bank, und fuer die gilt das Bankgeheimnis auch fuer Hartz IV Empfaenger.

  1. Gesetzt den Fall, ein Hartzie fängt am 15.10. an zu
    arbeiten, würde dann zum 1.11.06 aus dem Bezug herausfallen.
    Wie lange „darf“ ein Sachbearbeiter das Konto noch überwachen?
    Soll heißen: Ab wann darf der Hartzie wieder seine Sachen bei
    eBay verkaufen, ohne dass ihm die ARGE auf die Füsse tritt
    (hat er vorher aus lauter Angst nicht gemacht).

s.o

  1. Eine Frage konkret an die Sachbearbeiter hier: Wie
    überwacht ihr?

Habe des Oefteren Kunden gehabt, die Kontoauszuegskopien zur Vorlage beim Sozialamt brauchten. Das
Amt selbst hat noch nie was angefordert.
Wie gesagt:Bankgeheimnis. Zur Aufhebung dieses braucht die Bank einen Gerichtsbeschluss.

Gruss
Sibylle

Hallo,

  1. Stimmt es, dass die Hartz-IV-Sachbearbeiter (Fallmanager
    und ähnliches) seit 1.4.05 jede einzelne Kontobewegung eines
    Hartz-IV-Empfängers quasi per Knopfdruck aufrufen können?

Das ist völliger Blödsinn.

  1. Gesetzt den Fall, ein Hartzie fängt am 15.10. an zu
    arbeiten, würde dann zum 1.11.06 aus dem Bezug herausfallen.
    Wie lange „darf“ ein Sachbearbeiter das Konto noch überwachen?

überhaupt nicht.

Soll heißen: Ab wann darf der Hartzie wieder seine Sachen bei
eBay verkaufen, ohne dass ihm die ARGE auf die Füsse tritt
(hat er vorher aus lauter Angst nicht gemacht).

Auch als AlG2-Empfänger darfst du Artikel bei eBay verkaufen. Allerdings kann es dir passieren, daß das Amt dir dann etwas abzieht, daher solltest du in dem Fall genau Buch führen, wieviel von den eingegangenen Geldern für ebay-Gebühren und Versandkosten draufgingen.
Ich habe zB auf den Kontoauszügen, welche ende 2004 für meinen Antrag relevant waren, einiges bei ebay vertickt, konnte aber nachweisen, daß ich die Sachen für meine Schwiegermutter und meine Schwägerin verkauft habe und selber von dem Erlös nichts erhielt (Geld). Daß die mir eine Stange Zigaretten als Dankeschön gesponsort haben interessierte die Sachbearbeiterin überhaupt nicht.

Gruß in das gallische Dorf
Sticky