Wie werden Mieteinnahmen bei Miteigentum bei

… ALG II angerechnet

Hallo,

ich habe eine kleine ELW in meinem Haus, welche mir zu 50% gehört. Die 2. Hälfte gehört meinem Ex, der sich aber um nichts mehr kümmert. Nun habe ich die ELW vermietet und auch nur mich als Vermieter eingetragen da ich mir dachte - ist ja gesetzlich fundiert, das mir die Wohnung nur zur Hälfte gehört/ Grundbucheintrag bzw. Kaufvertrag.
Das Jobcenter rechnet mir nun allerdings die volle Miete an, da ich ja auch den wirtschaftlichen Zufluss hätte. Den wirtschaftlichen Zufluss der Miete habe ich allerdings nur deshalb, da ich auch die gesamten Kosten des Hauses trage. Zur Verdeutlichung - das Haus besteht aus 3 ETW´s. Eine gehört mir, eine meinem Ex und die 3. ist eine - jetzt vermietete - ELW die uns je zur Hälfte gehört.
Ist es denn weiterhin auch richtig, das die Kosten des Hauses auf den für meine Wohnung anerkannten Anteil und die volle Größe der ELW umgerechnet wird und sich diese Kosten dann von meinen Wohnungskosten kürzen und sich anteilig mit der vollen Miete der ELW verrechnen und ich dann doch wieder auf den restlichen Kosten für das Haus alleine sitzen bleibe ??? Ursprünglich war das hier so gedacht, das ich mit diesen Mieteinnahmen die nicht übernommenen Kosten des Hauses hätte decken können …

Die in GbR gehaltene dritte Wohnung ist von der GbR als steuerlich eigenständige einheit zu sehen, für die Sie Kosten und einnahmen gegeneinander aufrechnun können. Die Arge sieht ide einnahmen aufgrund der von Ihnen selber gewählten alleinigen Vermietereigenschaft folgerichteg als alleiniges Einkommen Ihrererseits, während Ihre Belastungen durch nur zur Hälfte anzuerkennen sind. Hätten Ihr Partenr den Mietvertrag auf sich laufen lassen, sähe das Ganze anders aus.

Hallo, tut mir leid, aber dein Problem kann ich dir nicht beantworten.

Eklis64

Hallo, zunächst muß ich sagen, daß die Regelungen des SGB nicht mein Fachgebiet sind. Wenn Sie ALGII beziehen, würde ich die Rechtsberatung beim für Sie zuständigen Sozialgericht in Anspruch nehmen. Tragen Sie dort Ihr Anliegen vor, so, wie Sie es hier geschildert haben (soweit ich informiert bin, ist diese Beratung kostenlos). - Ich denke aber, daß Sie ohne Mitwirken Ihres „Ex“ die ELW nicht vermieten dürfen.- Alles Gute, Achim

Die Miete zählt als DEIN Einkommen. Dein Ex sollte für die Instandhaltung mit zahlen oder dir die ELW überschreiben. Oder Ihr regelt das mit dem Geld ausser der Reichweite des JObcenters.

Ihr solltet die Sachen rechtlich tragbar trennen oder alles durch 2 teilen.

Hallo,

meines Wissens müssen die Kosten gegenrechnet werden. Wichtig dabei ist, dass Du mit der Wohnung kein Vermlgen bildes. Gib sie als Altersvorsorge an.

Am Besten, Du gibst die Häfte Deinem zukünftigen Ex, denn er steht ja mit im Grundbuch. Um alles Diskussionen aus dem Weg zu gehen, lass die Miete doch über Deinen Steuerberater laufen. Die Kosten dafür trägt ja meines wissens dann auch der Vermieter, und die Mieteinnahme erscheint nicht auf Deinem Girokonto.
Wenn die Wohnung noch nicht bezahlt ist, dann lass die Einnahme doch direkt auf das Hypothekenkonto fliessen.

mfg
Regi

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/

http://www.forum-sozialhilfe.de/

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Das Problem liegt also darin, dass die Kosten fuer die von Ihnen genutzte Wohneinheit unangemessen i. S.v. 22 SGB II sind. Das Jobcenter gewaehrt dauerhaft nur angemessen Kosten. Darueber muessen Sie beraten worden sein. Ganz unabhaengig davon ist die Mieteinnahme zu berechnen. Die ist Einkommen. Davon abzusetzen sind die Kosten, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind, also fuer die vermietete Wohneinheit entstehen. Wenn Ihr Kostenanteil fuer Ihre eigene Wohnung zu hoch ist, kann das nicht „von hinten durch die Brust ins Auge“ dadurch aufgefangen werden, dass Einkuenfte unberuecksichtigt bleiben . Das Jobcenter erwartet dann, dass Sie Ihren eigenen Unterkunftsbedarf reduzieren, entweder durch eine Untervermietung in der eigenen Wohnung oder Wohnungswechsel. Ggfls auch Aufgabe des Hauses durch Verkauf Ihres Anteils

Wenn das Geld auf Ihr konto fließt sind es Ihre einnahmen, es sei denn es liegt etwas schriftliches vor, das die Kreditkosten z.B. komplett durch sie zurückgezahlt werden, damit nur einer zahlt, jedoch die Mieteinnahmen Ihres Mannes dazu verwendet werden dürfen! Auf gut deutsch ihr ex lässt sich seinen Teil der Mieteinnahmen nicht auszahlen, sondern überlässt ihn den damit sie seine Schulden mit tilgen! Ähnlich wie sie zahlen es ihm aus, er zahlt es selbst ein oder wie sie zahlen es ihm aus er gibt es ihnen wieder damit sie seinen Teil gleich mit bezahlen! Ich hoffe sie verstehen was ich meine, jedoch muss dies irgendwo schriftlich festgehalten sein, denn wenn sie das Haus alleine Abzahlen, verstehe ich nicht, warum ein Teil dann ihm gehört! er sollte dann mit abzahlen rein rechtlich gesehen oder Wenn es um die Kosten geht die in einer normalen Mietwohnung auch nfallen wie die ganzen Betriebskosten bekommen sie die als Mietbelastung berücksichtigt die Mieteinnahmen bekommen sie abgezogen, denn es ist rechtlich nicht zulässig, dass sie diese behalten dürfen um die Kreditverbindlichkeiten zu zahlen, da der Staat ihnen ja nicht ein Haus bezahlt! Ich hoffe das es verständlich erläutert ist! Wenn sie nichts in der Hand haben das sie seinen Teil der Mieteinnahmen behalten dürfen um seinen Teil der Kosten zu bezahlen, dann hat die Arge alles richtig gemacht, indem sie ihnen die gesamten Mieteinnahmen anrechnet! So leid es mir tut kann ich ihnen keine positivere Auskunft geben! Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur verfügung!

Im Grunde ist es doch ganz einfach:

das Jobcenter trägt die Kosten für die Wohnung, die Du selbst bewohnst. In deinem Falle also anteilig die Hauskosten zu 1/3, so die Wohnungen gleichgroß sind, sowie die Energiekosten. (Zumindest solange sie die Mietobergrenze deiner Stadt nicht überschreiten).
Wenn du zusätzliches Eigentum besitzt, hats Du regelmäßige Mieteinnahmen. Einnahmen sind dem Jobcenter anzugeben, die werden mit dem Regelsatz verrechnet. Deine Ausgaben interessieren das Jobcenter leider nicht! Wenn deine Kosten nun höher sind als deine Mieteinnhamen wirst Du wohl die nicht selbst genutzten Wohnungsanteile verkaufen müssen, denn Alg II ist eine Nothilfeleistung. Das Jobcenter finanziert aber nun wirklich nicht Hausbesitzern ihre Kapitalanlagen!
Gruß Gwen

Hallo Gwen,

wo hast Du denn in meinem Falle Bitte eine Finanzierungsanfrage zum Hausbesitz gesehen ??? Alsó mir geht es hier ganz einfach darum, das mir die ELW nur zu 1/2 gehört und um Fairness der Anrechnung - was ist hiéran falsch ??

1,5 Wohnungen ist eine halbe zuviel für ALG II. Die 0,5 mehr interesssiert das JC nur insofern als dass damit Einnahmen verbunden sind, die dann der Steuerzahler gem. SGBII nicht berappen muss. Gesetz ist Gesetz und Deine Ausgaben die nicht den reinen Lebensunterhalt betreffen ( was dazu zählt und zu welcher Höhe ist im sog. „Warenkorb“ genau festgelegt!) sind irrelevant für ALG II. Im Grunde müsstest du -der Fairness halber -sogar die halbe Wohnung zu Kapital-Vermögen machen und wärst erst wenn das aufgebraucht ist ALG II berechtigt.
Gruß Gwen

Iich denke die Frage der Berechtigung hat die Arge schon fair positiv beurteilt. Der Rest Deiner Erläuterungen entzieht sich jedoch völlig meiner Fragestellung. Ich frage mich hier eher, warum Du meinst so negativ aggieren zu müssen ???

HAllo.

Mein Tip:

EinExtra Konto nur für das Haus eröffnen. Auf dieses gehen alle Mieten und von diesem gehen alle Kosten ab. Darauf zahlst dann auch Du deine Nebenkosten ein. ebenso dein Ex. Das sind ja durchlaufende Posten.

Die nicht vermietete Wohnung produziert ja auch Kosten. Die sind von der Gemeinschaft aller Mieter/Nutzer zu tragen.

Wenn auf diesem Konto dann am Jahresende ein Guthaben verbleibt, dann teilt sich das auf Dich und deinen Ex auf. Ruft er nicht ab, ist es dein Einkommen.

LG vom Hans

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