Wie werden Minusstunden bei Kündigung behandelt?

Wie werden Minusstunden bei Kündigung behandelt?

Hallo,

mir wurde vom AG mein unbefristetes Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.10.2013 gekündigt. Ich war als Kaufmännischer Arbeitnehmer angestellt.

Ich habe eine hohe Anzahl an Minusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto. Resturlaub ist noch vorhanden, welcher jedoch nicht die gesamten Minusstunden abdecken würde.

Die Minusstunden sind größtenteils durch mangelnde Arbeitsauslastung entstanden. Es war einfach nicht genug zu tun, so dass mein Vorgesetzter mich des öfteren früher nach Hause schickte, oder ich sogar ganze Tage frei hatte.

Was muss ich nun zwecks Minusstunden und Resturlaub beachten, bzw. welche Schritte muss ich einleiten?

Von meinem AG habe ich diesbezüglich noch nichts gehört, es steht auch nichts darüber in dem Kündigungsschreiben.

Hat der AG das Recht die Minusstunden über den Lohn zu verrechnen?

Hat der AG sonstige Rechte die Minusstunden finanziell von mir einzufordern, zumal ich durch eine Erkrankung länger ausfalle?

Wie wäre dies bei Bezug von Krankengeld bei einer Krankheitsdauer länger 6 Wochen?

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
Mfg Hans-Peter

Das hängt davon ab, durch wessen Verschulden die Minusstunden zustande kamen. Am besten den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Unterstützung bei der Klärung bitten.

Hallo,
bei Krankheit gilt generell: 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG, danach Krankengeld von der Krankenkasse bis zu 78 wochen. Dies gilt unabhängig von FEhlzeiten.

Ich meine, wenn der AG dokumentiert hat oder Sie belegen können, dass ER Sie nach Hause geschickt hat, weil keine Arbeit da war, kann er die Minusstunden nicht mit Urlaub aufrechnen.
Aber ob dies in finanziell schwierigen Zeiten vom AG noch so eingehalten wird???
Vlt. mal die Gewerkschaft fragen?
VG
Heinz