Hallo, wie werden regelmäßig wiederkehrende Ausgaben vorsteuerlich behandelt?
Ein Beispiel:
Ein Mandant bezahlt am 10.01. seine Steuerberatungsrechnungen(Buchführung) für den Zeitraum November des vorangegangenen Jahres.
Meiner Meinung kann ich die Betriebsausgabe im Jahr zuvor geltend machen. Wie wird die Vorsteuer behandelt?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs.3 EStG richtet sich die Vereinnahmung und Verausgabung nach § 11 EStG.
Danach sind Einnahmen dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem sie dem Steuerpflichtigen -Stpfl- zugeflossen sind, und Ausgaben dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem sie geleistet worden sind.
Ausgenommen sind nur regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, z.B. Mieteinnahmen, und Ausgaben, z.B. Mietausgaben, Versicherungsbeiträge usw., die kurze Zeit (= 10 Tage) vor bzw nach Ende des Kalenderjahres zu- bzw abgeflossen sind. Sie sind dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Umsatzsteuer entsteht in dem Kalenderjahr, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Entsprechend kann die VorSt beim Kunden von seiner USt-Schuld abgezogen werden.
R.H.Grassl.
Ich ergänze:
Voraussetzung für den VorSt-Abzug ist, dass
a) der Leistungsempfänger (hier: Mandant) die Leistung empfangen hat und
b) der Leistungsempfänger die Rechnung i.S.v. § 14 UStG erhalten hat.