Wie werden Schulden beiHarz 4 aus Selbständigkeit behandelt?

Möchte mich im Sommer gene selbständig machen. Wenn es daneben geht falle ich wieder auf Harz zurück.
Was geschieht dann mit den evtl. Schulden aus der Selbständigkeit,da ich ja dann nur das Minimum zum Leben habe und kein Geld zum Abzahlen?

Genau weiß ich es auch nicht. Aber wahrscheinlich wird dir dann nichts anderes übrigbleiben, als dich an eine Schuldnerberatung zu wenden, da schulden nicht vom jobcenter übernommen werden können.

A: Hallo turmkieker,

Wenn Du Dir auf eigene Faust Geld (z.B. über Bank, Privat oder sonstiges) leihst, musst du dieses auch vom regulären Harz 4 Satz abbezahlen.
Es gibt aber die Möglichkeit bei der Selbstständigmachung unterstützung von der Arge auch in finanzieller Art zu erhalten, sodass die Schulden sich dann in Grenzen halten und man erhält auch das nötige Knowhow um nicht wie so viele auf einem Schuldenberg sitzenzubleiben.

MfG
G. Heger

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wenn man sich während des AlgII-Bezuges Geld leiht (Kredit, so man den denn überhaupt bekommt, JEGLICHER Kredit fällt darunter, auch von Freunden), so zählt das als Einkommen, welches zunächst für den Lebensunterhalt verwendet werden muss.

ja, theoretisch gibt es die Möglichkeit, sich selbständig zu machen und Unterstützung zu finden. Wem das praktisch tatsächlich gelungen ist, der möge mal davon berichten.
Grundvoraussetzung ist, dass man einen Businessplan erstellt. Das ist ja gut und wichtig und hilfreich. Die Qualität der tatsächlichen Beratung scheint mir eher Glücksache zu sein…