Wie werden Straße und Einfahrt deutlich

… unterschieden?

Hallo, mal angenommen, zwischen zwei parallel verlaufenden Straßen A und B (30kmh/Zonen) hat die Gemeinde ein neues Wohngebiet bebauen lassen. An der Stirnseite verläuft Straße C. Die dortigen Zuwegungen sind allesamt Zufahrten zu den Parkplätzen der Doppel- und Reihenhäuser, können jedoch auch bis Tempo 10kmh durchschlichen werden (Von Straße A zu Straße B ohne Straße C nutzen zu müssen.). Diese Wege haben Namen, die auf Straßenschildern (abseits der Straße, ca. 5-8m entfernt) stehen, deren Aus- bzw. Einfahrtmündungen sind jedoch wie Einfahrten auf Privatgründstücke gekennzeichnet. Handelt es sich hierbei um Straßen, so dass bei einer Ausfahrt z.B. vom Fahrer auf der Straße B eine Vorfahrtregel (rechts vor links)zu beachten ist, oder ist es eine Ausfahrt von einem größeren Privatgrundstück und der Fahrer auf Straße B könnte einfach weiterfahren? Alle anderen umliegenden Straßen haben ihre Schilder direkt an der Kreuzung bzw. Einmündung und sind deutlich vom Bürgersteig zu unterscheiden.

Was wären denn die Kriterien für 'Straße’auf der die Vorfahrtregel zu beachten ist? Ab wann sind denn Feld-Wald- und Wiesen und Ausfahrtwege ‚Straßen‘?

Hallo,

bis Tempo 10km/h

Ist das ein verkehrsberuhigter Bereich?

deren Aus- bzw. Einfahrtmündungen sind
jedoch wie Einfahrten auf Privatgründstücke gekennzeichnet.

Und wie? Falls ein abgesenkter Bordstein gemeint ist, so hat man sich da immer die Vorfahrt zu achten, wenn man darüber auf die Straße einfährt.

Cu Rene

Hallo,

bis Tempo 10km/h

Ist das ein verkehrsberuhigter Bereich?

Ja, deutlich, da dort die Kinder spielen, etliche ‚Erhebungen‘ auf dem Weg ein schnelleres Durchfahren unmöglich machen.

deren Aus- bzw. Einfahrtmündungen sind
jedoch wie Einfahrten auf Privatgründstücke gekennzeichnet.

Und wie? Falls ein abgesenkter Bordstein gemeint ist, so hat
man sich da immer die Vorfahrt zu achten, wenn man darüber auf
die Straße einfährt.

Ja, um im geforderten fiktiven Sprachmodus dieses Forums zu bleiben, die Bordsteinhöhe könnte hier abgesenkt sein, zusätzlich wäre eine farbige Pflasterung an den Ausfahrten auf dem recht breiten (ca. 8m)Gehweg vorhanden. Weiter spräche auch die Parkreihe neben dem Gehweg für eine Ausfahrt statt Straße, denn die 5m Parkverbotszone an Einmündungen wäre hier deutlich unterschritten, da direkt neben der farblichen Markierung in einem ausgewiesenen Parkraum geparkt werden könnte. In diesem Neubaugebiet könnte es zu jeder der beiden parallel liegenden Straßen (A und B) hin sechs Ausfahrten (also insgesamt 12) geben, die so gekennzeichnet wären.

Wenn es sich bei solcherart Gestaltung um Ausfahrten handele ist die Vorfahrtregelung ja klar, aber es muss klar sein ob es sich um eine Straßenmündung oder eine Ausfahrt handelt.
Ist der abgesenkte Bordstein ein Indikator für ‚Nichtstraße‘ oder ist das Vorhandensein eines ‚Straßenschildes‘ mit Namen ausschlaggebend? Ist vielleicht die Durchfahrmöglichkeit eines Weges als Kriterium für ein Straße zu sehen?
Wo findet mann als interessierter, fahrradfahrender Bürger die entsprechende Klassifikation von Straße, dem des öfteren die Vorfahrt auf der Straße B genommen werden könnte, wenn von rechts aus einer der sechs Ausfahrten jemand mit seinem Gefährt herausgedüst käme. Oder irrt sich der vorfahrtsberechtigt glaubende Bürger und die Ausfahrten sind in Wirklichkeit die Einmündungen von Straßen und daher sind jene Teilnehmer vorfahrtberechtigt?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit gutem Gruß für den Tag
ThelmaLouise