Wie wichtig ist der Grundbuchauszug?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Meine Freundin und ich wollen uns ein Haus kaufen. Tatsächlich haben wir auch schon eines entdeckt, das uns sehr gut gefällt. Allerdings scheint es einen größeren Haken an der Sache zu geben: Der jetzige Besitzer hat keinen Grundbuchauszug. Durch Recherche im Netz haben wir aber heraus gefunden, dass in diesem die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten (z. B. Grunddienstbarkeiten oder Hypotheken) dargestellt werden. Damit scheint dieser Auszug ja sehr wichtig zu sein.

Nun stellt sich die Frage, ob der Anbieter dieses Hauses überhaupt seriös ist oder ob wir besser gleich weiter suchen. Oder besteht eventuell die Möglichkeit, dass wir so einen Grundbuchauszug selbst beantragen?

Danke schon mal im voraus!

Liebe Grüße,
Keksbrösel

Fragt doch einfach beim zuständigen Amtsgericht nach der Grunbucheintragung.
Dort bekommt Ihr einen Auszug bzw die Einsicht.

Globus

Nein, nicht als potentieller Kaufinteressent.

Aber den Auszug kann der Eigentümer beschaffen, er ist am Verkauf interessiert und sollte ein Eigeninteresse daran haben ihn vorzulegen.
Spätestens beim Notartermin muss der Auszug sowieso vorliegen.

MfG
duck313

… wenn ihr ein „berechtigtes Interesse“ habt.

Meines Erachtens gehören bloße Kaufabsicht nicht dazu. Der Kaufinteressent kann diese Info problemlos vom Verkäufer erhalten, bzw. seinen Kauf davon abhängig machen.
Schließlich beschafft der Notar den Auszug spätestens zum Termin.

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Dann soll er sich einen schicken lassen:
https://dejure.org/gesetze/KostO/73.html

Wenn der Verkäufer da irgendeinen Problem damit sieht, würde ich die Finger davon lassen. Dann ist entweder was faul oder er ist ein Vollhonk. Und beides sind gute Gründe, das sein zu lassen.

Gruß,
Max

Hallo keksbrösel
in öffentlichen Registern ist eine uneingeschränkte Einsichtnahme durch Interessierte in die vorhandenen Eintragungen und Löschungen zulässig.

BeimGrundbuch jedoch ist die Einsichtnahme wegen der Einsicht in die Vermögens- (Grundstücke)
und Schuldenverhältnisse (Sicherungsgrundschulden, Grundschulden, Hypotheken) gesetzlich eingeschränkt.

Wenn Du ein berechtigtes Interesse an der Einsicht hast, wird diese in der Regel auch gewährt. Ein „ich wollte das mal wissen“ reicht sicher nicht aus.

Sieh einmal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht

Gruß

Ricko

Hallo,
ohne Blick ins Grundbuch gibt es keinen Kaufvertrag und entsprechend auch keine Einigung auf irgendwas!

Wie Dir schon zutreffend mitgeteilt wurde, unterliegt die Einsicht ins Grundbuch dem Datenschutz. Ohne Berechtigtes Interesse gibts da nix zu sehen und Kaufinteresse ist keines. Es ist ein leichtes, den Verkäufer dazu aufzufordern, sich einen Auszug zu beschaffen oder sich eine Vollmacht zur Einsicht geben zu lassen. Die muss nicht notariell beglaubigt sein.

Andernfalls wird man beim Notar bei Kaufvertragsabschluss u.U. ziemlich blöd aus der Wäsche gucken, wenn man sich auf einen Kaufpreis für ein geräumtes Haus mit „richtigem Garten“ geeinigt hat und ansatt dessen plötzlich ein Nießbrauch oder Wohnrecht oder ein Wegerecht, das quer durch den Garten geht, miterwirbt…

Sollte man dann erst als Käufer den „Saal“ verlassen, kann man sich mit Notar und Verkäufer trefflich um die Notargebühren für das Anfertigen des Kaufvertrags streiten…

Hypotheken und Grundschulden sind dazu ein vergleichsweise kleines Übel, da man die in der Regel nicht miterwirbt. Aber auch hier kann diverser Ärger in Form von verschwundenen Grundschuldbriefen oder bereits erteilten und abhandengekommenen Löschungsbewilligungen lauern, den man sich mit ein paar lächerlichen EURO oder Zeilen sparen kann.

Gruß vom
Schnabel

Wenn er will, kann er kommenden Dienstag einen haben.

Offenbar will er nicht - also Finger weg von dem Objekt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Keksbrösel,
einen Grundbuchauszug bekommt der Eigentümer beim Grundbuchamt, das beim zuständigen Amtsgericht sitzt.
Er wird einen Grundbuchauszug besorgen müssen, wenn er seine Immobilie vekraufen will. Da die finanzierende Bank grundsätzlich einen haben muss. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Gebühr liegt bei etwa 20,-- €.
Wenn der Verkäufer sich dummstellt und keinen Grundbuchauszug aushändigen oder einsehen lassen möchte, dann
ist er vielleicht gar nicht der Eigentümer oder nicht alleiniger Eigentümer.
Grundbucheinsicht ist nicht öffentlich und nur der Eigentümer darf einsehen oder eine Vollmacht ausstellen.
Diese muss nicht notariell beglaubigt sein. Berechtigtes Interesse allein genügt zur Einsicht nicht.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit herzlichem Gruß
Carmela Cantore
[Beitrag editiert - www Team]

Grundbücher beim Amtsgericht sind nicht öffentlich.
Baulastenverzeichnisse beim Bauamt sind öffentlich und für jeden einsehbar.

Hallo liebe www-User,

vielen Dank für eure zahlreichen und wirklich sehr hilfreichen Antworten!

Der aktuelle Stand ist der, dass wir uns bei dem Verkäufer erst mal nicht mehr gemeldet haben, da wir uns auch noch andere Häuser angeschaut haben, die uns dann letztlich doch besser gefallen haben. Außerdem haben wir dem Verkäufer sowieso nicht so ganz über den Weg getraut und deshalb die Finger davon gelassen.

Aber es ist schön, für die Zukunft in Sachen Grundbuchauszug besser Bescheid zu wissen :slight_smile: Ich danke euch!

Gruß,
Keksbrösel