Hallo juschimitsu,
Vereinfacht ist der Sinn einer Unfallversicherung folgender: Die Unfallversicherung bringt dich in ein behindertengerechtes Leben, die Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht dir ein behindertengerechtes Leben. Also beides wichtig!
Die UV zahlt Kapital aus. Dieses Kapital kann z.B. verwendet werden für ggf. behindertengerechte Umbauten des Hauses/ Wohnung, Umzug vom Mehrfamilienhaus 4. Stock ohne Aufzug, in eine Erdgeschosswohnung, oder sogar, wenn notwendig für Haus- und Wohnungskauf , für ein umgebautes behindertengerechtes KFZ oder sogar Neuanschaffung eines behindertengerechtes Fahrzeuges, für Prothesen die die Kasse nicht zahlt, bzw. für bessere Prothesen, für Elektr. Rollstühle statt handbetriebene, usw., usw. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Ich rede hier nicht von einem einfachen Knochenbruch, der in 6 – 8 Wochen komplikationslos ausgeheilt ist, sondern von den schweren Fällen. Dann zeigt sich nämlich der Sinn einer individuell abgestimmten Unfallversicherung. Wie die im Einzelnen bei euch auszusehen hat, klärt bitte mit den entsprechenden Vermittlern, Beratern oder Makler.
Kleines Beispiel: Junge, 15 Jahre, begeisterter Fussballspieler in einem Verein. Erster Urlaubstag, in eigentlich bekanntem Gewässer, springt von einem kleinen Felsvorsprung. Knack, Halswirbel gebrochen. Querschnittslähmung ab Schulter abwärts. Das erste Jahr kann Kind nur im Spezialbett liegen. Danach muss die Familie aus der Wohnung raus, weil nicht behindertengerecht. Jetzt Erdgeschosswohnung. Auto zu klein, weil Rollstuhl muss mit. Also großes Auto kaufen. Frau muss sich um Kind kümmern, ein Verdienst fällt weg. Das Kind wird nie arbeiten können.
Folgende Punkte sind zu beachten: Unfall-Rente, Verdopplung der Kapitalleistung ab einem bestimmten Prozentsatz (meist ab 90%), 24 Std.-Schutz weltweit, Todesfallleistung mind. 5.000,00 EUR (wird auch hergenommen zur Überbrückung bis festgestellt wird, ob eine 50%ige Invalidität für mindestens eine Dauer von 6 Monaten besteht oder zu erwarten ist und somit eine Unfallrente zu zahlen ist.), Bergungskosten mind. 10.000 EUR. Einschluss von Kosmetischen Operationen, Unfallkrankenhaustagegeld/ Genesungsgeld und sonstiges ist eine Frage der bereits vorhandenen Versicherungen (ggf. vorhandenes Krankenhaustagegeld?) und des persönlichen Geschmacks.
Grüße
Winni