Hallo,
folgender Fall:
Einer Arzthelferin wird fristgerecht gekündigt. In der schriftlichen Kündigung stehen keine Gründe. Sie hat zwei Abmahnungen erhalten, eine wegen Alkohol am Arbeitsplatz,eine wegen Weigerung Arbeitszeiten zu ändern. Auf mündliche Anfrage wurde die Summierung vieler Kleinigkeiten als Kündigungsgrund genannt.
Fragen:
Wie muß ein Widerspruch gegen die Kündigung formuliert werden ? Ist Widerspruch überhaupt die richtige Bezeichnung ? Innerhalb welcher Frist muss der Widerspruch erfolgen ? Kann der Widerspruch zunächst direkt an den Chef gehen oder muß man sofort zum Arbeitsgericht - wenn zuerst zum Chef (wovon ich ausgehe) wann danach zum Arbeitsgericht, Fristen ?
Innerhalb welcher Frist muss der Widerspruch erfolgen ?
Bis drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Kann
der Widerspruch zunächst direkt an den Chef gehen oder muß man
sofort zum Arbeitsgericht
Natürlich kann man sich an den Chef wenden (sofern man damit etwas erreichen will), ansonsten ist ein Anwalt dür Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.
Widerspruch bringt so gar nichts.
Der Weg zum Arbeitsgericht und damit verbunden die Feststellungsklage ist der einzige Weg. Den sollte man aber einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen lassen, wenn man nicht weiß, was man tut.
Wobei: Arztpraxis…
Sicher, dass dort ein Kündigungsschutz nach KSchG überhaupt greift?
Wie viele Mitarbeiter arbeiten denn in dieser fiktiven Praxis so?