Hallo,
vielen Dank für die Hilfe!
Ich bin ja schon dabei mächtig Druck zu machen…
Er war gesetzlich versichert und ist durch einen geringeren Lohnsatz (400 Euro) aus der Kasse rausgefallen und hat das nicht bemerkt(warum auch immer) -erst als er zum ersten mal nach jahren wieder beim arzt war.
Nochmal vielen Dank und Grüße
Vielen Danke für die Antort!
Ich werde es so schnell wie möglich weiterleiten… ob er sichs leisten kann ist ne andere frage…
Viele grüße
Vielen Dank!
Hallo,
erstmal Danke für die Antwort!
Amt habe ich auch schon vorgeschlage…! Das kommt für ihn aber auf keinen Fall in Frage…bis jetzt nix zu machen.
Mein Bekannter ist geringügig beschäfigt (400 Euro) und bald beim gleichen Untenehmen für ca. 800 Euro angestellt. Spätestens da wird es dann wohl auffliegen…
Trotzdem nochmal vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
Hallo
ist so nicht ganz richtig: In Deutschland besteht
Krankenversicherungspflicht!Beim Bekannten kommt es darauf an was er macht. Selbständig,
Angestellter, Arbeitslos…?Die goldene Milchkuh Deutschland gibt jedem die Chance:
Einfach zum Amt und die regeln netterweise den Rest…Viele Grüße
Seit dem 01.04.2007 darf es in Deutschland keine nichtversicherten Personen mehr geben. Ihr Bekannter muss sich an die Versicherung wenden, bei der er zuletzt versichert war. Wenn es eine gesetzliche Kasse ist, besteht eine Pflicht, die Beiträge rückwirkend ab dem 01.04.2007 zu bezahlen. Der Beitrag wird einkommensabhängig berechnet. Sofern er kein Einkommen hat und auch nicht selbstständig tätig ist, beträgt der Mindestbeitrag ca. 140,00 € pro Monat. Er könnte bei der Kasse eine Stundung oder einen Erlass beantragen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn er unverschulkdet daran gehindert war, sich rechtzeitig bei seiner Versicherung zu melden. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Die Säumniszuschläge betragen 0,5 % auf den auf volle Hunderte abgerundete Betrag.
Sie darf sich nicht weigern. Dann sollen die bitte den entsprechenden Gesetzestext zusenden und das werden die nicht tun, da es hierfür keinen gibt.
Hallo,
grundsätzlich ist die Antwort bicht einfach, da einige Angaben mehr gemacht hätten werden können.
Ich nehme an, dass er vorher bei der Aok versichert war, wahrscheinlich Selbständig freiwillig Versichert.Dann könnte es ein, dass die ihn nicht mehr nehmen wollen.
Die Kasse wo er zuletzt war, müsste ihn eigentlich aufnehmen.
War er privat versichert, kann er sich bei der letzten Kasse im Basistarif absichern lassen. Kosten allerding ca. 500,-- Euro mtl.
Jeder hatte Zeit, der Versicherungspflicht ab 1.1.2009 nachzukommen. Wenn er dies trotzdem nicht getan hat, muss er seit diesem Zeitpunkt Beiträge nach entrichten. Bei langen Zeiten gilt eine günstigere Staffel, die mir allerdings nicht geläufig ist.
Was ist mit Arbeiten? bei einer Tätigkeit ab 400 Euro greift die Pflichtversicherung.
Gruß H
Hallo,
erstmal herzlichen Dank für die Antwort!
Ja, jetzt ist mir auch klar, dass ich zuwenige Angaben gemacht habe…war im eifer des Gefächts.
Er ist Ende 30, nicht verheiratet aber seit Jahren in einer Lebensgemeinschaft und hat (schon länger) einen 400 Euro Job. Das scheint auch der Grund zu sein, warum er aus der AOK ausgeschieden ist. Hatte ursprünglich mal mehr verdient und ist dann als der Job unter 400 Euro kam „rausgefallen“. Er hat es nicht bemerkt, da er so gut wie nie zum Arzt geht. Vorraussichtlich stellt ihn sein Arbeitgeber in Kürze über 400 Euro ein. Und da sehe ich schon die Probleme kommen. Habe jetzt gehört, dass er bis 2007 die Beiträge zurückzahlen muss- und ich bin mir ziemlich sicher, dass das bei seinem Einkommen nicht möglich ist. Hartz IV lehnt er nach wie vor vehement ab… ich weiß auch nicht was ich da raten soll…
Nochmal vielen Dank für die Hilfe und die schnelle Antwort!
Grüße
s
Hallo,
grundsätzlich ist die Antwort bicht einfach, da einige Angaben
mehr gemacht hätten werden können.Ich nehme an, dass er vorher bei der Aok versichert war,
wahrscheinlich Selbständig freiwillig Versichert.Dann könnte
es ein, dass die ihn nicht mehr nehmen wollen.
Die Kasse wo er zuletzt war, müsste ihn eigentlich aufnehmen.
War er privat versichert, kann er sich bei der letzten Kasse
im Basistarif absichern lassen. Kosten allerding ca. 500,–
Euro mtl.
Jeder hatte Zeit, der Versicherungspflicht ab 1.1.2009
nachzukommen. Wenn er dies trotzdem nicht getan hat, muss er
seit diesem Zeitpunkt Beiträge nach entrichten. Bei langen
Zeiten gilt eine günstigere Staffel, die mir allerdings nicht
geläufig ist.Was ist mit Arbeiten? bei einer Tätigkeit ab 400 Euro greift
die Pflichtversicherung.
Gruß H
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort!
Wie ich das mittlerweile sehe, hört sich das alles ziemlich schwierig und vor allem sehr teuer an…
Gelten denn die 140 Euro auch bei einem 400 Euro Job? Oder erhöht sich der Berag da nochmal?
Vielleicht lässt die Krankenkasse ja den Grund, dass er lange nicht beim Artzt war und deshalb nicht gemerkt hat, das er rausgefallen ist gelten (so scheint es tatsächlich gewesen zu sein -als er von einem besser bezahlten Job beim gleichen Arbeitgeber unter die 400 gefallen ist).
Könnte er sich auch an eine andere Versicherung wenden um die Nachzahlung zu umgehen? oder stehen die Chancen da noch schlechter?
Angenommen er kann die Nachzahlung nicht zahlen und bleibt unversicher-was wären denn die rechtlichen Konsequenzen? Er verstöst ja gegen ein bestehendes Gesetz?
Nochmal vielen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe und
Grüße
s
Hallo,
es ist so, dass man seit 2007 verpflichtet ist, sich zu versichern, wenn man zuletzt gesetzlich versichert war (vor der Lücke). Hier muss man zur letzten Krankenkasse zurück, wäre also wahrscheinlich die AOK.
Für die Zeit ab 2007 muss er auch die Beiträge rückwirkend zahlen, da es eine Verpflichtung war, sich zu versichern, ist auch ganz groß in der Presse gewesen, so dass es eigentlich jeder mitbekommen hat.
Er kann wegen der Beitragszahlung aber eine Ratenzahlung oder einen Erlaß (teilweisen Erlaß)beantragen, die Kasse muss das dann prüfen, mit welchem Ergebnis, hängt vom Einzelfall ab.
Er sollte sich auf jeden Fall so schnell wie möglich bei der AOK melden, umso später, umso mehr muss er nachzahlen.
Das die AOk ihn ausgelacht hat, kann ich nicht nachvollziehen bzw. glauben, ich denke, die werden ihm das so gesagt haben, dass er sich rückwirkend versichern und die Beiträge nachzahlen muss. Da wird er jetzt Panik haben und sich dort nicht mehr melden wollen. Aber jetzt muss er noch ein jahr mehr rückwirkend zahlen.
Sollte er also schleunigst machen.
Grüße
Die 140,00 € monatlich beziehen sich auf den Betrag, nach dem mindestens die Beiträge berechnet werden, d. h. bis zu einem monatlichen Einkommen von 851,67 €. Die 400,00 € aus dem Minijob würden in diesen Betrag reinfallen und man hat sogar noch ein bisschen Puffer nach oben. Der Betrag erhöht sich erst, wenn das Einkommen über 851,67 € liegt.
Ich glaube nicht, dass die Kasse den oben genannten Grund gelten lässt, denn die gesetzlichen Aussagen zum Erlass der Beiträge sind ganz klar vorgegeben. EIne Möglichkeit wäre, dass man sich lange im Ausland aufgehalten hat, das wäre glaubhafter, zumindest so lange, wie die Kasse keine Nachweise darüber haben möchte. An eine andere Kasse kann man sich nicht wenden, da immer nach der Vorkasse gefragt wird. Sobald rauskommt, dass man lange nicht versicht war, wird der Mitgliedschaftsantrag abgelehnt und an die alte Kasse verwiesen. Wenn man die Nachzahlung nicht leisten kann, sollte eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Ansonsten wird vollstreckt, was bis zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führen kann. Aber ich will Ihnen hier keine Angst machen. Ihr Bekannter soll mit seiner Kasse sprechen. Es findet sich immer eine Lösung.
Also ich kann dir nur sagen was mir einmal ein Schwager meines Bruders sagte: DARAUF HABE ICH KEINE LUST.
NICHT ÜBER 24 ECKEN.
Hallo,
mit einem Job über € 400.-- greift die Pflichtversicherung.Die Nachzahlung rechnet nicht seit 2007 sondern später. Genaues sollte er bei (s)einer KV nachfragen. U.U. ist dies auch verhandelbar.
Gruß H
Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.
Gruß