Wie wieder in die gesetzl Krankenversicherung

Habe mit erschrecken festgestellt, dass ein sehr guter Bekannter von mir seit ca, 5-7 Jahren nicht Krankenversichert ist.
Es ist irgendwie vor Jahren aus der Versicherung rausgefallen, hat es zu spät bemerkt und kommt nun nicht mehr in eine Krankenversicherung rein. Wirklich unglaublich dumme Sache… Vielleicht kann mir ja jemand helfen und weiß, was man in so einem Fall tun kann.
Besteht in deutschland nicht eine Versicherungspflicht?
-was hat das für Auswirkungen auf ihn?

Was kann man tun, um wieder aufgenommen zu werden. Er sagt, bei seinem letzten Anruf bei der AOK (vor ca. 1 Jahr) wäre er ausgelacht worden und man hätte ihm versichert, er hätte keine Chance wieder bei denen versichert zu werden.

Und natürlich, weiß jemand was das ganze kosten würde?
Habe gehört, man müsste für die ganzen Jahre, die man nicht versichert war die Beiträge nachzahlen. Das würde in diesem Falle dann definitiv in die (zehn)tausende gehen. Keine Chance für einen Geringverdiener…

Ich wäre super froh über jeden Tipp und jede Antwort!
Vielen Dank schon mal im Voraus

Hallo, Susigo,

ich vermute mal, der Bekannte ist selbständig, ja? Durch die Pflicht zur Krankenversicherung, die es seit 1.1.2009 gibt, hätte er sehr wohl das Recht, bei der letzten Kasse (ist das die AOK?) wieder aufgenommen zu werden. Jedoch gibt es für die Personen, die der gesetzlichen Kasse zugerechnet werden, bereits seit 1.4.2007 die Pflicht zur Krankenversicherung. Er müßte also für die ganze Zeit nachzahlen, was keinen Sinn macht.

In der PKV gibt es eine sogenannte Strafgebühr. Der Monat Jan. 2009 ist noch frei, dann kommen 5 Monate, wo der volle Beitrag zu zahlen ist, und danach kommt für jeden Monat noch 1/6 des Beitrags dazu. Das sind jetzt zusammen knapp 8 Monatsbeiträge.

Wählt man die PKV anfangs besonders günstig, und stellt später um, könnte das ein Weg sein. Unter Umständen kenne ich auch einen Versicherer, wo man die Strafgebühr vermeiden kann.

Hier wäre ein direkter Kontakt zu Ihrem Bekannten sinnvoll. Meine Tel.-Nr. ist 0711/280 528 90.

Michael Rischer, PKV-Spezialist

Hallo,
das kann man so ohne weiteres nicht beantworten. Ich muesste wissen von wann bis wann er genau wo zuletzt versichert war, wie alt er ist und was er so macht und von was er seinen Lebensunterhalt bestreitet, ob er verheiratet ist und ob. evtl. eine Anerkenntnis als Schwerbeschädigter vorliegt.
Gruss
Czauderna

Hallo Michael Rischer,
erstmal vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Wahscheinlich hätte ich noch ein paar mehr Angaben zur Person machen müssen…
Mein bekannter ist nicht selbstständig, sondern im Moment (und schon länger) auf 400 Euro Basis beschäftigt. (Nächstes mOnat soll sich das wahrscheinlich ändern und er wieder auf 800 Euro basis angestellt werden. Alter ist Ende 30 ändert das was an seinen Möglichkeiten? Ich denke die PKV wird ihn wohl mit dem Verdienst erst gar nicht nehmen…
Vielen Dank für deine Telefonnummer! ich werde sie so schnell wie möglich weiterleiten.
Einen schönen Abend noch und nochmal ein großes Danke!

Hallo, Susigo,

ich vermute mal, der Bekannte ist selbständig, ja? Durch die
Pflicht zur Krankenversicherung, die es seit 1.1.2009 gibt,

Hallo,
Danke für die super schnelle Antwort!
Ich habe deine Fragen soweit ich sie beantworten kann ergänzt.
Ich muesste

wissen von wann bis wann er genau wo zuletzt versichert war,

—zeitraum weiß ich leider nicht so genau. bis vor ca. 5-7 Jahren war er lange bei der AOK. Als Kind bei der SBK familienversichert

wie alt er ist und was er so macht und von was er seinen Lebensunterhalt bestreitet, ob er verheiratet ist

Er ist 40, in einer Lebensgemeinschaft, und arbeitet momentan auf 400 Euro Basis. Bald evtl. auf 800 Euro Basis in einer Pflegeeinrichtung (ironie!)

evtl. eine Anerkenntnis als Schwerbeschädigter vorliegt.

Nein liegt nicht vor

Viele Grüße und herzlichen Dank!

Gruss
Czauderna

Hallo, Susigo,

das ändert die Situation natürlich wieder, bezüglich beiden neuen Daten. Richtig, die PKV geht in diesem Fall nicht, zumal in Kürze dann ja doch die Pflichtversicherung in der Kasse zutreffen wird. Mein Hinweis wegen der Pflicht zur Krankenversicherung, daß die Kasse ihn seit 1.1.09 hätte aufnehmen müssen,
und die Nachzahlung dort gilt weiterhin. Das wird dann schwer werden, da kann er nur eine Ratenzahlung erbitten.

Michael Rischer

Hallo Michael Rischer,
erstmal vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Wahscheinlich hätte ich noch ein paar mehr Angaben zur Person
machen müssen…
Mein bekannter ist nicht selbstständig, sondern im Moment (und
schon länger) auf 400 Euro Basis beschäftigt. (Nächstes mOnat
soll sich das wahrscheinlich ändern und er wieder auf 800 Euro
basis angestellt werden. Alter ist Ende 30 ändert das was an
seinen Möglichkeiten? Ich denke die PKV wird ihn wohl mit dem
Verdienst erst gar nicht nehmen…
Vielen Dank für deine Telefonnummer! ich werde sie so schnell
wie möglich weiterleiten.
Einen schönen Abend noch und nochmal ein großes Danke!

oh, je… hatte schon fast mit sowas gerechnet. Er muss also die Beiträge bis 2004 zurückzahlen? Kannst du mir sagen, wie die sich berechnen?
Trotzdem vielen Dank nochmal!

oh, je… hatte schon fast mit sowas gerechnet. Er muss also
die Beiträge bis 2004 zurückzahlen? Kannst du mir sagen, wie
die sich berechnen?
Trotzdem vielen Dank nochmal!

Hallo, Suzigo,

nein, rückwirkend ab 4/2007, wie ich geschrieben hatte. Und nein - wie die Kasse dabei genau rechnet, weiß ich nicht. Kommt darauf an, wie er dann eingestuft wird (rückwirkend).

M.Rischer

Hallo

ist so nicht ganz richtig: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht!

Beim Bekannten kommt es darauf an was er macht. Selbständig, Angestellter, Arbeitslos…?

Die goldene Milchkuh Deutschland gibt jedem die Chance: Einfach zum Amt und die regeln netterweise den Rest…

Viele Grüße

Bekannter von mir seit ca, 5-7 Jahren nicht Krankenversichert
ist.
Was kann man tun, um wieder aufgenommen zu werden.
Falle dann definitiv in die (zehn)tausende gehen. Keine Chance
für einen Geringverdiener…

Ich denke, dass die Versicherungsvertreter da eher Auskunft geben können.
Bei einer neuen Privatversicherung gäbe es sicherlich nur eine dreimonatige Wartezeit.
Hartz IV -Bezug könnte für die Mitgliedschaft in der GKV die Lösung sein.
Probieren!

Hallo,
die AOK muss ihn zum 01.04.2007 wieder aufnehmen und er muss die Beiträge ab da nachzahlen - das wird teuer.
Spätestens wenn er durch Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit in eine Krankenkasse muss packt ihn diese Vorschrift.
Ich verstehe nicht wartum die AOK die Versicherung abgelehnt hat - sie war die letzte Kasse.
Gruss
Czauderna

Hallo

man sollte noch wissen warum ist Ihr Bekannter aus der GKV in dem Fall AOK geflogen ???
Ist er in einem Angestelltenverhältnis oder Freischaffend??
Es gibt eine Versicherungspflicht in Deutschland und die letzte KV muß Ihn wieder aufnehmen.

MfG
Anja

Hallo,

man sollte noch wissen warum ist Ihr Bekannter aus der GKV in

dem Fall AOK geflogen ???

soviel ich weiß, hat er zuwenig verdient und deshalb als geringverdiener (400 Euro)rausgefallen. Er hat es nicht bemerkt, da er nie zum Arzt musste und wahrscheinlich hat er die Benachrichtigung übersehen.
Ist er in einem Angestelltenverhältnis oder Freischaffend??
Momentan (und schon länger) auf 400 Euro Basis. Wahrsch bald wieder angestellt auf 800 Euro. Aufstocken und Harz IV leht er vehement ab.

Es gibt eine Versicherungspflicht in Deutschland und die
letzte KV muß Ihn wieder aufnehmen.

Vielen Dank für die Hilfe
und viele Grüße

MfG
Anja

Hallo

das wundert mich doch sehr sowas gibts doch gar nicht …
Seinem Arbeitgeber muß dieses doch auffallen den dieser zahlt doch anteilig seine KV Beiträge.
Bitte schicken Sie Ihn sofort zur GKV mit fringender Bitte um KLärung.
Eine Nachzahlung fält in diesem Fall nicht an.
Selbst wenn er bei der Argentur für Arbeit gemeldet wäre würde diese seine KV Beiträge zahlen.

Gruß

Hallo,

man sollte noch wissen warum ist Ihr Bekannter aus der GKV in

dem Fall AOK geflogen ???

soviel ich weiß, hat er zuwenig verdient und deshalb als
geringverdiener (400 Euro)rausgefallen. Er hat es nicht
bemerkt, da er nie zum Arzt musste und wahrscheinlich hat er
die Benachrichtigung übersehen.
Ist er in einem Angestelltenverhältnis oder Freischaffend??
Momentan (und schon länger) auf 400 Euro Basis. Wahrsch bald
wieder angestellt auf 800 Euro. Aufstocken und Harz IV leht er
vehement ab.

Es gibt eine Versicherungspflicht in Deutschland und die
letzte KV muß Ihn wieder aufnehmen.

Vielen Dank für die Hilfe
und viele Grüße

MfG
Anja

Bekannter von mir seit ca, 5-7 Jahren nicht Krankenversichert
ist.
Was kann man tun, um wieder aufgenommen zu werden.
Falle dann definitiv in die (zehn)tausende gehen. Keine Chance
für einen Geringverdiener…

Ich denke, dass die Versicherungsvertreter da eher Auskunft
geben können.
Bei einer neuen Privatversicherung gäbe es sicherlich nur eine
dreimonatige Wartezeit.
Hartz IV -Bezug könnte für die Mitgliedschaft in der

GKV die

Lösung sein.
Probieren!

Danke für den Tipp, an Harz IV habe ich auch schon gedacht. Lehnt er allerdings vehement ab. Dabei würde er bei einem Momentanen Verdienst um die 400 Euro auf jeden Fall Ein Recht auf einen Bezug haben.
Viele Grüße und nochmal Danke!

In Deutschland herrscht eine Krankenversicherungspflicht. Auch ohne Beiträge abzuführen, muss dein Bekannter bei seiner letzten GKV/PKV versichert werden.

Die Kassen können zwar Mahnungen schreiben und Rechnungen erstellen, aber wenn dein Bekannter kein Geld hat, kann auch kein Beitrag gezahlt werden.

Versichert werden muss er aber auf jeden Fall.

Vielen Dank für deine Antwort.
Was aber, wenn sich die Versicherung trotzdem weigert?
Ich denke, wenn er nicht zahlen kann, werden die seine Familie bzw. seine Lebensgefährtin (zusammen seit mehreren Jahren gemeldet)zur Verantwortung ziehen. Jedenfalls habe ich das gehört.

Vielen Dank für deine Hilfe!

Hallo,

entscheidend ist: war er zuletzt gesetzlich versichert?
dann gibt es eine Pflichtversicherung seit 01.04.2007 und er muss (!) sich bei der letzten Kasse melden und tatsächlich auch Beiträge nachzahlen.
War er zuletzt privat versichert? dann gibt es dort eine Pflichtversicherung / Basistarif seit 01.01.2009 und er muss dort rückwirkend nachzahlen.

Ich würde also keine Zeit mehr verstreichen lassen!

Unverständlich ist mir, wovon er die letzten Jahre gelebt hat, dass er ohne Krankenversicherung war…

Gruß

Hallo,

das ist ein wenig schwierig.

Normaler Weise muss er sich rückwirkend bei seiner lettzen gesetzlichen Krankenkasse ab 01.04.07 versichern. Das wäre sehr teuer…

Tip: Wenn er angibt, er wäre die letzten Jahre privat versichert gewesen, prüft das in der Regel niemand nach.

Hat er Leistungen vom Arbeitsamt oder ist er verheiratet? Oder hat er einen Job über 400 eur? Dann müsste er ohnehin bereits versichert sein…

Hat er nichts der o.g. Tatbestände aufzuweisen? So muss er sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichern, aber man kann in dem Fall nicht einfach sagen „ich komme aus der privaten Krankenversicherung,“ denn der Wechsel funktioniert nicht so einfach.

Am besten: Job über 400 eur suchen; zu einer Kasse gehen und melden und angeben, dass er die letzten Jahre in der PKV ab. Ab Beschäftigungsbegin ist er wieder Mitglied in der gesetzlichen Kasse.

Das ist so bisschen schwieirg… aber so wie ich es oben geschrieben habe, ist es das einfachste. Ansonsten muss er nachzahlen… das wäre ein ziemlicher Batzen Geld.

Hallo Katharina,
erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Momentan (und das auch schon länger) ist er auf 400 Euro Basis beschäftigt.
Die Umstellung darauf war wohl vor Jahren auch der Grund, warum er aus der GKV „gefallen“ ist und es -da er nie krank war- nicht gemerkt hat. Ab nächsten Monat wird er evtl auf mehr-so um die 800 Euro angestellt. Gegen Harz IV sträubt er sich vehement- da ist im Moment nicht mit ihm zu reden… verheiratet ist er auch nicht-dafür seit Jahren in einer Beziehung (wird die Lebensgefährtin eigentlich in die Rückzahlung mit einbezogen?).
Ich werde deine Ratschläge schnell weiterleiten und hoffe, dass sich bald was tut. Die Idee mit der PKV ist gut- ich glaube nämlich nicht, dass er in der Lage ist so einen Batzen geld zu bezahlen… wer ist das schon?
Was passiert eigentlich rechtlich gesehen, wenn er sich weiterhin nicht versichert und das irgendwann auffliegt?
Nochmal vielen herzlichen Dank für deine Mühe und noch einen schönen Abend!

Hallo,

das ist ein wenig schwierig.

Normaler Weise muss er sich rückwirkend bei seiner lettzen
gesetzlichen Krankenkasse ab 01.04.07 versichern. Das wäre
sehr teuer…

Tip: Wenn er angibt, er wäre die letzten Jahre privat
versichert gewesen, prüft das in der Regel niemand nach.

Hat er Leistungen vom Arbeitsamt oder ist er verheiratet? Oder
hat er einen Job über 400 eur? Dann müsste er ohnehin bereits
versichert sein…

Hat er nichts der o.g. Tatbestände aufzuweisen? So muss er
sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichern, aber man
kann in dem Fall nicht einfach sagen „ich komme aus der
privaten Krankenversicherung,“ denn der Wechsel funktioniert
nicht so einfach.

Am besten: Job über 400 eur suchen; zu einer Kasse gehen und
melden und angeben, dass er die letzten Jahre in der PKV ab.
Ab Beschäftigungsbegin ist er wieder Mitglied in der
gesetzlichen Kasse.

Das ist so bisschen schwieirg… aber so wie ich es oben
geschrieben habe, ist es das einfachste. Ansonsten muss er
nachzahlen… das wäre ein ziemlicher Batzen Geld.