wie man z.B. eine Maschine, die mit
ungefähr 300 euro Restbuchwert im Anlagevermögen steht
abschreibt, wenn der Betrieb z.B. in der Mitte des Jahres zum
31.07. eingestellt wird.
Erstmal wird die Maschine mit demselben Jahresbetrag wie bisher abgeschrieben, wenn lineare Abschreibungsmethode gewählt wurde. Da die Maschine nur bis zum Betriebseinstellungszeitpunkt genutzt werden (konnte), ist der Jahres-Afa-Betrag auf 7/12 zu kürzen.
Der Restbuchwert muß also nicht 1,00 Euro sein.
Im Betriebsaufgabezeitpunkt ist zur Bilanzierung überzugehen, dabei ergibt sich noch ein Übergangsgewinn oder -verlust. Und es ist eine Schlußbilanz aufzustellen, welche die stillen Reserven aufdeckt.
Wie das Anlagevermögen berücksichtigt wird, richtet sich nach der weiteren Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald