Hallo, ich habe da mal eine Frage zum Kindesunterhalt.
Ich zahle für meine Tochter,17 Jahre alt, (die bei ihrer Mutter lebt) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Jetzt hat meine Tochter aber eine Ausbildung begonnen und hat somit ein eigenes Einkommen. Hiervon sollen ja die 90,00 € pauschal abgezogen werden. Was ist aber mit diesen 90,00 € abgedeckt? Können zusätzlich noch Fahrtkosten in Abzug gebracht werden? Verringern VL das Einkommen?
Wie ändert sich die Berechnung bei Volljährigkeit?
Schon jetzt DANKE für die Antworten.
Ich habe solche efahrungen noch nicht erlebt. leider kann ich nicht helfen
Hallo,
mit den 90 Euro sollen Fahrtkosten, Schulmaterial, Berufskleidung usw. vom Azubi bezahlt werden können.
Solange das Kind minderjährig ist, wird die (nach Abzug der 90 Euro) restliche Ausbildungsvergütung halbiert und auf den Kindesunterhalt angerechnet.
Ab Volljährigkeit wird das GANZE Kindergeld und die Ausbildungsvergütung (abzügl. der 90 Euro) GANZ auf den Kindesunterhalt angerechnet.
Der Selbstbehalt erhöht sich dann auf z. Zt. 1.100 Euro (ab Januar wird er vermutlich weiter erhöht).
Auch die Mutter ist dann - wenn sie mehr als den Selbstbehalt verdient - anteilig zum Unterhalt verpflichtet.
Sollte sie mehr als den Selbstbehalt verdienen, kann ich gerne noch weitere Berechnungstipps geben.
Gruß
Hallo,
bei Volljährigkeit werden die bereinigten Einkommen von Mutter und Vater zusammegezogen und entsprechend des jeweiligen Verhältnisses aufgeteilt. Die Ausbildungsvergütung kann u. U. so hoch sein, dass die Unterhaltspflicht entfällt.
Wenn die Fahrtkosten nicht mit der Pauschale abgedeckt sind, können die tatsächlichen geltend gemacht werden! Vermögenswirksame Leistunge schmälern die Ausbildungsvergütung nicht; lediglich Altersvorsorge. Eine Vermögesbildung wird nicht anerkannt.
LG
Leider kann ich da nicht qualifiziert weiterhelfen.
Liebe Grüße
hallihallo,
leider kann ich dir da nicht weiter helfen und hoffe du bekommst nützliche tipps von anderen. gruß yvi
Fahrtkosten die über die 90€ hinausgehen werden aufgerechnet.Da sie noch keine 18 Jahre ist bleibt es bei die 90€ Fährt sie dann mit dem Auto und übersteigt es die 90€ können daraus auch 150€ werden. Was du dann mehr zahlen mußt.Die Volljährigkeit ändert nicht viel daran.Wenn sich ihr Lehrlingsgeld nicht ändert.Siehe D-Tabelle.
Sorry, zu detailliert für mich.
Alles Gute,
Andi
Ich habe solche efahrungen noch nicht erlebt. leider kann ich
nicht helfen
trotzdem danke für die schnelle Antwort
Hallo,
mit den 90 Euro sollen Fahrtkosten, Schulmaterial,
Berufskleidung usw. vom Azubi bezahlt werden können.Hallo und danke für die schnelle Antwort. Vermindern vermögenswirksame Leistungen das anrechenbare Einkommen meiner Tocher?
Mein eigenes Einkommen liegt übrigens über dem Selbsbehalt von 1100,00 Euro.
schöne Grüße
Leider kann ich da nicht qualifiziert weiterhelfen.
Liebe Grüße
war ja einen Versuch wert lach und trotzdem DANKE für die Antwort
Hallo
diese Pauschale kan nman verstehen wie die berufsbedingte Werbungskostenpauschale. Das kann dann sein:
Fahrtkosten
Lehrmittel
Wenn sie 18 wird sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Die jeweilige Hoehe richtet sich nach dem bereinigten Gesamteinkommen der Eltern. Der Zahlbetrag richtet sich anteilig nach dem Einkommen. Ihre Verguetung wird weiterhin angerechnet und nun neu auch das volle Kindergeld.
VL duerfte keine Auswirkung haben.
Gruss
Hallo, ich habe da mal eine Frage zum Kindesunterhalt.
Ich zahle für meine Tochter,17 Jahre alt, (die bei ihrer
Mutter lebt) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Jetzt
hat meine Tochter aber eine Ausbildung begonnen und hat somit
ein eigenes Einkommen. Hiervon sollen ja die 90,00 € pauschal
abgezogen werden. Was ist aber mit diesen 90,00 € abgedeckt?
Können zusätzlich noch Fahrtkosten in Abzug gebracht werden?
Verringern VL das Einkommen?
Wie ändert sich die Berechnung bei Volljährigkeit?
Schon jetzt DANKE für die Antworten.
Hallo
Wenn Sie genug verdient wäre sie nicht mehr auf Unterhalt angewiesen!! Wie hoch der Satz ist weiss ich Leider nicht!!!Ich meine ich hätte was von der Altersgrenze 22 Jahre gehört aber bin mir da nicht so sicher!!!
LG Sandy
sorry, aber damit kenne ich mich absolut nicht aus!
hallo,
die 90€ sind für Arbeitsaufwendungen( Kleidung,Fahrkarte)
die Vergütung wird voll auf den Unterhalt angerechnet
bei volljährigkeit sind BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig.
beide einkommen werden zusammen gezählt, dann wird das einkommen der tochter und das volle kindergeld abgezogen, wenn die tochter noch Kg bekommt.
Dann wird prozentual ausgerechnet, wer wieviel bezahlen muss…
lisa
Hallo stein485,
es kann immer eine BAB beantragt werden, hier richtet es sich nach dem Verdienst der Eltern.
Den Unterhalt den sie errichten ist ebenfalls von Ihrem Verdienst abhängig. In DT finden sie auch hier Angaben bei Volljährigkeit.
Der Kindesunterhalt müssen sie bis zum 25ten Lebenjahr zahlen, ausser bei Studium das 27te Lebenjahr.
Ich hoffe, das ich helfen konnte.
Mfg
Angela06
sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen
Hi ich hätte da ein ziemlich ähnliches Problem.
Mutter Vater getrennt, 2 Töchter.
Töchter Leben bei der Mutter und die Mutter geht arbeiten.
Vater Arbeitslos und bekommt Hartz4.
Die ältere Tochter ist 18 und beginnt eine Ausbildung.
Die jüngere ist 13 und geht zur schule.
So nun zur Frage.
1.Warum wird eine Ausbildungsvergütung als Gehalt angesehen?
2. Warum muss die 18 jährige Tochter von ihrem kleinen Ausbildungsgehalt von 530€ Brutto jetzt 200€ der Mutter abgeben weil der Vater nicht zahlt?
Das kann doch irgendwo nicht in Ordnung sein?
Zudem kenn ich das so, das ein Ausbildungsgehalt eine Vergütung ist die man nicht als Gehalt ansehen darf, da der Betrieb das Geld einfach monate weglasssen kann weil er sagt das die Leistung nicht in Ordnung ist.