Wie wird bei VZ- + TZ-Stelle das Alg I berechnet?

Guten Tag,

angenommen, jemand wurde fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt. Von Januar bis Juni war dieser Jemand in der Ausbildung, von Juli bis August wurde eine Ganztagstätigkeit ausgeübt und dann ab September bis jetzt auf eine Halbtagsstelle gewechselt, weil die Firma nicht mehr so viele Aufträge hatte.
Nun wird ab sofort wieder eine Vollzeitstelle gesucht.

Wie wird hier ab 01.01.10 das Alg I berechnet?

Jetzt habe ich mich schon so weit schlaugemacht, dass man bei der Alg-I-Berechnung die letzten zwölf Gehälter zusammenrechnen muss, dann wieder durch zwölf und davon bleiben dann monatlich 60 %.
Ich habe aber nichts darüber gefunden, wie eine Halbtagsstelle (20 Std./Wo.) angerechnet wird.

Wie wird es denn nun berechnet?
Wird das Gehalt der Halbtagsstelle als Vollzeitstelle aufgerechnet, damit man quasi einen direkten Vergleich hat, oder wird die halbe Stelle einfach bei den zwölf Monaten mit eingerechnet?

Bitte um Antwort!

Alles Liebe

Genauso wie sonst auch.
Hi!

Von Januar bis Juni war dieser Jemand in der Ausbildung,
von Juli bis August wurde eine Ganztagstätigkeit ausgeübt und dann
ab September bis jetzt auf eine Halbtagsstelle gewechselt

Nehmen wir an * ,*) (einfach die fiktiven Zahlen durch die tatsächlichen ersetzen)

– in der Ausbildung (01 – 06/2010) betrug das SV-Brutto 1.300 €. → Dieses Brutto wird für den genannten ZR als Alg-I-Bemessungsgrundlage genommen.

– in der Zeit der VZ-Stelle (07 – 008/2010) betrug das SV-Brutto 2.800 €. → Dieses Brutto wird für den genannten ZR als Alg-I-Bemessungsgrundlage genommen.

– in der Zeit der TZ-Stelle (09 – 12/2010) betrug das SV-Brutto 1.400 €. → Dieses Brutto wird für den genannten ZR als Alg-I-Bemessungsgrundlage genommen.
_ D. h. also, dass aufgrund der niedrigeren SV-Bruttos der Halbtages-Stelle das ab 01.01.10 zustehende Alg ebenfalls niedriger ausfallen wird, als wenn auch in diesem ZR Vollzeit gearbeitet worden wäre ! _

Nun wird ab sofort wieder eine Vollzeitstelle gesucht.

Dies bedeutet immerhin, dass das aufgrund o. g. Rechnung zustandekommende Alg nicht komplett(!) runtergerechnet wird. Denn wenn man z. B. weiterhin nur 20 Std./Wo. würde arbeiten wollen (sprich: „sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen“), dann würde das SV-Brutto der Zeiten der VZ-Tätigkeit (01 – 08/2010) von 40 auf 20 Std./Wo. runtergerechnet!

Aber ich will Dich nicht zusätzlich verwirren. Da sich die Person bei der AA VZ zu Verfügung stellt, kommt das nicht zum Tragen.

Wie wird hier ab 01.01.10 das Alg I berechnet?

– Zunächst: siehe die o.g. Bemessungsgrundlagen.

– Diese monatlichen SV-Bruttos des Jahres 2009 (dies ist hier der sog. Bemessungszeitraum (BZ) plus evtl. sozialversicherungspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld) werden zum sog. Bemessungsentgelt (BE) zusammengerechnet.

– Das BE wird dann nicht durch 12 Monate geteilt, sondern durch die Tage des BZ, hier: das Jahr 2009 = 365 Tage. Dies ergibt dann das _durchschnittliche tägliche (SV-)Brutto-Gehalt, das im BZ erzielt wurde.

Wie die Berechnung dann weitergeht, siehe hier: /t/alg-i-berechnung/5038956/4

Jetzt habe ich mich schon so weit schlaugemacht, dass man bei der Alg-I-Berechnung die letzten zwölf Gehälter zusammenrechnen muss, dann wieder durch zwölf und davon bleiben dann monatlich 60 %.

Ganz so einfach ist es halt leider nicht. :smile: Siehe Link.

Ich habe aber nichts darüber gefunden, wie eine Halbtagsstelle (20 Std./Wo.) angerechnet wird.

Genauso, wie eine VZ-Stelle auch. Es kommt immer auf das erzielte SV-Brutto an. Das ist bei einer TZ-Stelle halt entsprechend niedriger.

Wird das Gehalt der Halbtagsstelle als Vollzeitstelle aufgerechnet, damit man quasi einen direkten Vergleich hat,

Das verstehe ich nicht. Ist aber auch nicht schlimm, da Zweiteres zutrifft:smile:

oder wird die halbe Stelle einfach bei den zwölf Monaten mit eingerechnet?

Ja.

Ich hoffe, ich habe die Verwirrung nicht komplett gemacht… Ist halt keine ganz leichte Materie.

LG
Jadzia_