Wie wird Beratung berechnet?

Hallo,

Jemand hat sich eine Beratung beim Anwalt über Informationen eines alten AG’s eingeholt bei dem derjenige vor Jahren gearbeitet hat.Betreffend Informationen an neuen AG bei den derjenige zwischenzeitlich gearbeitet hat.Nun ist derjenige Arbeitslos.
Wie wird diese Rechnung dann erstellt? Darf nach dem Arbeitsentgelt des ehemaligen AG’s berechnet werden?Oder nach dem Entgelt des 2. AG’s? Oder nach dem Arbeitslosengeld? Wie sieht es aus wenn derjenige gar kein Einkommen hat?

Pegasus

Ach so …
… bei keinem Einkommen kommt Beratungshilfe in betracht. Das kostet die Person EUR 10,-.

Es geht dabei um falschaussagen des ehemaligen AG’s.

Wie kann die Beratungshilfe beantragt werden? Bei dem Anwalt?

… bei keinem Einkommen kommt Beratungshilfe in betracht. Das
kostet die Person EUR 10,-.

Ist es so zu verstehen, dass nach keinem Einkommen berechnet werden darf?