Wie wird da jetzt Elterngeld berechnet?

Hallo,

als Gudrun bei der Elterngeldstelle anrufen wollte, hatte die natürlich keine Sprechzeiten mehr.
Leider ist fiktive Gudrun jetzt gerade sehr verunsichert was sie an Elterngeld bekommt. Vielleicht weiß das hier jemand…

Also fiktiver Fall:

Gudrun ist im Sept 2010 in Elternzeit für Kind Nr. 1 gegangen. Sie hatte noch ein Jahr übrig und das war mit dem Chef so abgemacht.
In der Elternzeit hat sie selbständig gearbeitet. Natürlich war das Einkommen da noch nicht so hoch, weil sie ja erst am Anfang der Selbständigkeit stand.
Also von Mitte August- Dezember selbständig…
Ab Sept. 2011 ist sie wieder bei ihrem Arbeitgeber angestellt und macht nebenher ihre selbständige Arbeit weiter.
Im Dezember wird sie das Baby bekommen. Zwischen Elternzeit und Mutterschutz ist sie also wieder angestellt.

Wie wird das Elterngeld jetzt berechnet?
Komplett aus dem Einkommen von 2010?
Oder komplett aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt?
Oder Teil Elterngeld aus selbständiger Arbeit aus 2010
und Teil Elterngeld aus Angestelltenverhältnis 12 Monate vor Geburt?

Kompliziert…
Vielen Dank

Okay, ich bin tatsächlich etwas verwirrt, aber denke ich kriege eine Antwort zusammen.

Lt. §2 BEEG (1) wird das Elterngeld „in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit“ berechnet.

Unberücksichtigt bleiben lediglich lt. §2 (7) „Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat“

D.h. für Gudrun, wenn ich es richtig verstanden habe.

Zeitraum für Berechnung des Elterngeldes:

  • 09/2011 - 11/2011 und 11/2009 - 07/2010 *)

weil:

  • bis ca. Anfang November 2011 (Mutterschutzzeit wird nicht berücksichtigt)
  • da Elterngeld für anderes Kind von von 09/2010 - 08/2011 bezogen, wird der Zeitraum vor dem Elterngeldbezug genommen

*) plus/minus ein, zwei Monate, da ich die genauen Termine nicht kenne, und es mir jetzt auch zu spät ist so ganz genau drüber nachzudenken.

Ich hoffe, wenigstens ein bißchen Licht in den Dschungel gebracht zu haben :wink:

Huhu,

danke für deine Antwort.
In der Elternzeit, hat Gudrun aber kein Elterngeld bezogen. Hätte ich dazuschreiben sollen :smile:
Sie ist nach der Elternzeit für Kind 1 ein Jahr ( mit Elterngeld) zuhause geblieben und hat dann die Elternzeit verlänger, aber eben kein Elterngeld mehr bekommen.
Und in dieser Elternzeit hat sie eben selbständig gearbeitet.

Weißt du trotzdem wie es dann läuft?
Hoffentlich weiß die Elterngeldstelle bescheid…ist ja doch sehr wirr…

Gruß

hier könnte die fiktive Gudrun gucken
das ist ne Seite des Bundesministeriums Frauen Senioren Familien und so weiter

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

da kann sie das schonmal ausrechnen ohne auf öffnungszeiten warten zu müssen

Ahh, verstehe. Hab mich schon gewundert, wie kurz hintereinander Gudrun Kinder bekommt :wink:

Ja, na dann wird sich die Berechnung nur auf den Zeitraum ab diesem August belaufen. Wenn Gudrun nicht ein super Gehalt hat, oder/und gaaaanz viel in der Selbstständigkeit verdient, denke ich mal, dass sie dann wohl leider nur 300,- EUR Elterngeld in der Tasche haben wird.

Im Übrigen ist auf die Auskunft/Bescheide der Ämter nicht immer Verlass, zumindest war das 2007 so, als das Elterngeld neu eingeführt wurde. Hoffentlich sind die jetzt kompetenter…