Ich habe das ALG2 für August am 28. Juli erhalten.
Jetzt darf ich endlich wieder arbeiten, und bekomme mein Gehalt am 30.8. auf mein Konto.
Ich verstehe das Zuflussprinzip so, das ALG2 im Juli auf Konto, Gehalt im August auf dem Konto. Keine Rückzahlung.
Oder misst die ARG mit zweierlei Maß, und das ALG2 ist für August und zählt auch dazu.
Hallo,
deine Frage hört sich einfacher an als sie ist.
Das Amt Zahlt immer im Vorraus
2.Häte das Amt vor dem 28.07 von deiner Arbeitsaufnahme gwusst, so hätten sie das Geld einbehalten.
3.Du musst das Geld zurückzahlen.
Erfahrungsgemaß ist es von Landkries zu Landkreis (oder Stadt) unterschiedlich.
Ersteinmal Abearten ob du überhaupt eine Forderung zur Rückzahlung bekommst.
Wenn dem so ist, dann Einpruch gegen den Bescheid einlegen. Argument "Wovon sollst du denn vom 01.08.-30.08. Leben. " Das Geld ist schon für Miete etc. ausgegeben.(Also nicht mehr vorhanden.)
Die meisten Ämter wissen das, aber einige versuchen immer wieder das Geld zurück zu bekommen.Dem Einspruch wird aber nach meiner Erfahrung immer Statt gegeben.
Freundliche Grüße
Jobhunter
Hallo,
habe nur eine kleine Frage.
Ich habe das ALG2 für August am 28. Juli erhalten.
Jetzt darf ich endlich wieder arbeiten, und bekomme mein
Gehalt am 30.8. auf mein Konto.
Ich verstehe das Zuflussprinzip so, das ALG2 im Juli auf
Konto, Gehalt im August auf dem Konto. Keine Rückzahlung.
Oder misst die ARG mit zweierlei Maß, und das ALG2 ist für
August und zählt auch dazu.
ALG2 wird immer im Voraus bezahlt, für den kommenden Bedarfsmonat. Die Zahlung vom 28.7. war deine Hilfeleistung für den Bedarfsmonat August. Wenn dir im Bedarfsmonat August (am 30.8.) anrechenbares Einkommen zufließt , verringert es deinen Hilfebedürftigkeit im August - und somit verringert sich auch dein Anspruch auf ALG2- Hilfe für den Monat August. Daher muss das im Voraus an dich gezahlte August-ALG2 , das du (wegen des Lohnzuflusses) im August nicht benötigt hast , entsprechend zurückerstattet werden.
(Außer natürlich, das Jobcenter hätte den im August zu erwartenden Lohnzufluss bereits bei der Überweisung am 28.8. berücksichtigen und gleich direkt entsprechend weniger ALG2 überwiesen).
Fließt der Lohn erst am 1.9. auf’s Konto, verringert er nicht das Einkommen im August -> dadurch auch keine Hilfebedarfsverringerung im August -> im August voller ALG2- Anspruch / keine Rückerstattung.
letzteres. Wenn du dein Gehalt am 30.8 auf dem Konto hast, dann gilt das Zuflussprinzip für das ALG2 von August. Bekommst du dein Gehalt aber erst am 1.9, dann musst du nicht nachzahlen.
Hallo Fjoelskylda-hafur,
wenn das ALG2 für August bestimmt ist und die Arbeit am 1. August aufgenommen wurde, muß das Geld komplett zurückgezahlt werden. Bei späterer Aufnahme, z.B. am 15.August fordert die Arge anteilig auf den Tag das ALG2 zurück.
Das war mein Urproblem, welches mir widerfahren ist, dass die ARGE bei mir mit zweierlei Maß gemessen hat.
Nach meinem Widerspruch war Ruhe. Wer Zuflussprinzip fordert muss sich genauso dem Zuflussprinzip unterwerfen. So ähnlich habe ich argumentiert.
Wegen diesem Sachverhalt habe ich mich entschlossen hier mitzumachen.
Sollten Die ARGEn im Bundesgebiet noch bei vielen Rückkehrern in die Arbeit gleiches versuchen wie bei mir, sehe ich darin einen systematischen Rechtsbruch, dem ich gerne juristisch Einhalt gebieten wollte.
Vielleicht kannst Du Deinen neuen Arbeitgeber dazu bringen, dass er den Lohn erst so auszahlt, dass er erst zum 1.9. auf Deinem Konto gutgeschrieben wird. Dann entgehst Du einer Menge Arbeit, die Zeit raubt. Wenns nicht klappt und der Fall eintritt, dass die ARGE was zurückfordert, melde Dich nochmal. Dann werde ich in meinem externen Festplattenarchiv meiner Daten des alten PC den Text meines widerspruchs raussuchen.
Ich hoffe Du hast bereits gemeldet, dass Du eine Arbeit aufgenommen hast. Da sind die nämlich sehr empfindlich, wenn das sehr spät erfolgt! Fehlende Mitwirkungspflicht und so… zu Recht…
Danke für das Angebot, habe es selbstverständlich rechtzeitig gemeldet, und auch mit meinem Arbeitgeber gesprochen, doch das ist nicht so einfach, da der Betrieb sehr groß ist, aber er versucht es über die Buchhaltung durchzubekommen. Falls Probleme auftauchen, würde ich gerne auf deine Erfahrungen zurückgreifen können.
die Sozialleistung war für August. Frühzeitige Bereitstellung ein zusätzlicher, aber unverbindlicher Service…
Daraus folgt, daß Sie sich auf eine Rückzahlung einstellen können. Sehen Sie´s mal so: Sie werden 10 Tage lang ein zinsloses Darlehen gehabt haben!
die Sozialleistung war für August. Frühzeitige Bereitstellung ein zusätzlicher, aber unverbindlicher Service…
Daraus folgt, daß Sie sich auf eine Rückzahlung einstellen können. Sehen Sie´s mal so: Sie werden 30 Tage lang ein zinsloses Darlehen gehabt haben!
Hallo,
wenn du im August Gehalt beziehst, dann wird dein AlgII deiner Bedürftigkeit angeglichen.Von deinem Einkommen werden die Freibeträge abgezogen. Der Rest wird mit deinem Anspruch für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes verrechnet.Das auch richtig so.
Entscheident ist das du das Geld, die Leistungen die ende Juli ausgezahlt wurden nicht zurückzahlen musst.
Um deine Frage besser zu beantworten, brauche ich mehr Infos wiviel ALGII hast du bekommen wie hoch ist dein Einkommen und was bekommst du im Sept. an Leistungen???