Hallo Fjoelskylda-hafur,
Das war mein Urproblem, welches mir widerfahren ist, dass die ARGE bei mir mit zweierlei Maß gemessen hat.
Nach meinem Widerspruch war Ruhe. Wer Zuflussprinzip fordert muss sich genauso dem Zuflussprinzip unterwerfen. So ähnlich habe ich argumentiert.
Wegen diesem Sachverhalt habe ich mich entschlossen hier mitzumachen.
Sollten Die ARGEn im Bundesgebiet noch bei vielen Rückkehrern in die Arbeit gleiches versuchen wie bei mir, sehe ich darin einen systematischen Rechtsbruch, dem ich gerne juristisch Einhalt gebieten wollte.
Vielleicht kannst Du Deinen neuen Arbeitgeber dazu bringen, dass er den Lohn erst so auszahlt, dass er erst zum 1.9. auf Deinem Konto gutgeschrieben wird. Dann entgehst Du einer Menge Arbeit, die Zeit raubt. Wenns nicht klappt und der Fall eintritt, dass die ARGE was zurückfordert, melde Dich nochmal. Dann werde ich in meinem externen Festplattenarchiv meiner Daten des alten PC den Text meines widerspruchs raussuchen.
Ich hoffe Du hast bereits gemeldet, dass Du eine Arbeit aufgenommen hast. Da sind die nämlich sehr empfindlich, wenn das sehr spät erfolgt! Fehlende Mitwirkungspflicht und so… zu Recht…
Gruß
Herby 777