Wie wird das Alter berechnet?

Hallo,
wenn eine Fahrkarte (Eintrittskarte) von 6-14 Jahren billiger ist als eine für Erwachsene:
wann hören die 14 Jahre auf?
Beispiel: heute ist der 7.9.2010,
wenn jemand am 1.9.1996 geboren ist, muß dann heute der volle Preis gezahlt werden, weil er über 14 Jahre ist, oder gilt der ermäßigte Preis bis zum 31.10.2011?
Wir sind am verzweifeln.
Liebe Grüße

hallo,

das ist definitionssache, die zutreffende antwort findest du in den allgemeinen geschäftsbedingungen des jeweiligen unternehmens.

meist heißt „bis 14“ bis zur vollendung des 14. lebensjahres, d.h. wenn geburtstag schon gefeiert, dann ist’s zu spät.
am besten vorher erkundigen.

lg

Was ersieht man dann aus dieser Seite wenn man oben links eine Verbindung sucht? Bin immer noch nicht schlauer. Ist deutsch wirklich so schwer?
http://www.bahn.de/fahrplan.htm

In den AGBs, Punkt 3.7.2 steht in einem anderen Kontext:

„einschließlich 14 Jahren“.

Es ist jetzt eigentlich keine Rechenaufgabe mehr, sondern eine Frage für die Rechtsanwälte, oder? Zurück auf meine Eingangsfrage: Welche Fahrkarte gilt?
Fritz

Hallo,

also wie das Alter berechnet wird, steht nicht in den AGBs, sondern man zählt eben einfach die Jahre, oder?

In den AGBs, Punkt 3.7.2 steht in einem anderen Kontext:

„einschließlich 14 Jahren“.

Na am Vorabend des 15. Geburtstages gilt sie noch, und am 15. Geburtstag eben nicht mehr.
Interessanter ist ja die Frage, was ist, wenn man genau in dieser Nacht um Mitternacht noch unterwegs ist…

Gute Fahrt.
Olaf

Hi allerseits,

In den AGBs, Punkt 3.7.2 steht in einem anderen Kontext:

„einschließlich 14 Jahren“.

Da würde ich sagen, bis (bzw. 1 Tag vor) zum 15. Geburtstag.

Es ist jetzt eigentlich keine Rechenaufgabe mehr, sondern eine
Frage für die Rechtsanwälte, oder? Zurück auf meine
Eingangsfrage: Welche Fahrkarte gilt?

Auch die BahnbeamtenAngestellten der Deutschen Bahn AG sind Menschen. Wenn sie einsehen, dass du dich moralisch im Recht fühlst, und das auch nicht grundlos, drücken die auch mal ein Auge zu - zumal sie sonst auch nur Zusatzarbeit haben.

Wenn du dann noch ein „Schicken Sie mir eine Rechnung zu, die ich bezahlen werde, wenn sich Ihre Forderung als rechtens erweist“ einstreust, ist das der Sache nicht hinderlich.

Es könnte ein „Ich als Zeuge vor Gericht - was sag ich denn da - und was zieh’ ich an“ hervorrufen und dich ohne Ärger davonkommen lassen.

Hat mir 2mal geholfen, und ich bin weder jung noch hübsch noch blond und sowieso keine Frau. Und ich wurde noch für meine Zivilcourage gelobt.

Gruß, Zoelomat

Hallo!

Ist deutsch wirklich so schwer?

Deutschland ist schwierig: Jeder Fliegenschiß braucht eine amtliche Regelung. :smile: mfG

Man findet aber auch auf der DB-Seite:

„Ob mit Papa, Mama, Opa oder Oma - in ihrer Begleitung fahren Kinder unter 15 Jahren kostenlos mit! Und falls Ihre Kinder mal allein unterwegs sind, erhalten sie immer 50 % Rabatt. Kinder unter 6 Jahren reisen immer kostenlos und ohne Fahrkarte.
Bitte lassen Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte die kostenlos mitreisenden Kinder (von 6 bis einschließlich 14 Jahren) auf Ihrer Fahrkarte eintragen bzw. geben Sie sie bei Ihrer Buchung im Internet mit an. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.“

(Fettdruck von mir.)

Bombadil2

Man findet aber auch auf der DB-Seite:

"Ob mit Papa, Mama, Opa oder Oma - in ihrer Begleitung fahren
Kinder unter 15 Jahren kostenlos mit! Und falls Ihre
Kinder mal allein unterwegs sind, erhalten sie immer 50 %
Rabatt. Kinder unter 6 Jahren reisen immer kostenlos und ohne
Fahrkarte.
Bombadil2

Habe ich auch nachträglich gelesen. Aus der Startseite der DB geht das aber nicht klar hervor, meiner Meinung nach.
Aber jetzt ist ja alles geklärt, danke!
Wobei stillschweigend angenommen werden muß, daß die „Kinder“, die allein unterwegs sind, ebenfalls „unter 15 Jahre“ sind, die die 50% bekommen.