habe 2011 als azubi gearbeitet. meinen abschluss gemacht und war im jan. und febr. 2012 arbeitslos gemeldet, da keine azubis übernommen wurden. seit märz war ich vollzeit beschäftigt bis mitte august. habe ein kind. habe meinen bewilligungsbescheid jetzt bekommen und bekomme das gleiche wie jan u. februar an arbeitslosengeld 1. werden die monate von märz bis mitte august nicht angerechnet? oder wie ist das! kann mir jemand helfen.
Die Monate März bis August werden erst angerechnet, wenn es zu einem Neuanspruch kommt, d.h. innerhalb von 2 Jahren müssen mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet werden. Dann erst erfolgt eine Neuberechnung.
Danke Claudia. Das hilft mir weiter
Die Monate März bis August werden erst angerechnet, wenn es zu
einem Neuanspruch kommt, d.h. innerhalb von 2 Jahren müssen
mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet werden. Dann
erst erfolgt eine Neuberechnung.