meine Ex hat sich an das Jugendamt gewandt, und eine Neuberechnung des Kindesunterhalts beantragt.
unter „persönliche Verhältnisse“ muss ich angeben, ob ich zur Miete oder in einem eigenem Haus wohne. nun die Frage, wird der Bankkredit (monatliche Rate) als Ausgabe und der Wohnvorteil (keine Mietzahlung) als Einnahme berücksichtigt?
Hallo, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen! Das wäre glaube ich eine Frage für einen Steuerberater.
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leider kann ich da nicht weiterhelfen
sorry
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Hallo Inliner62,
leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen, ich komme aus dem Bereich der Krankenversicherung.
Sorry.
Gruß
Michael
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Hallo inliner, es tut mir wirklich leid. Von dieser Materie habe ich keine Ahnung.
Sorry und alles Gute!
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Schade, trotzdem Danke
Gruß
Thomas
Schade, trotzdem Danke
Gruß
Thomas.
Schade, trotzdem Danke
Gruß
Thomas…
Schade, trotzdem Danke
Gruß
Thomas…
Schade, trotzdem Danke
Gruß
Thomas…
Hallo!
Erstmal muss ich „Sorry“ sagen, dass ich jetzt erst antworte. die Mail war im spam gelandet.
Leider kann ich ihnen auch nicht wirklich weiterhelfen.
Ich bin zwar Sozialpädagogin aber arbeite an der Basis. Was diese Art der Rechtsfragen betrifft, hab ich wirklich keine Ahnung.
Ich hoffe, ihnen hat mittlerweile schon jemand anders weiterhelfen können.
LG