Fall von versuchtem Prozessbetrug: Der Kläger fordert per Anwaltsschreiben Schadensersatz u.a. für Mietausfall. Danach klagt er. Sowohl in der 1. Instanz, als auch in der 2. Instanz konnten die Beklagten beweisen, dass der behauptete Mietausfall eine Lüge war, und mussten daher den diesbezüglichen Schadensersatz nicht bezahlen.
Datum Anwaltsschreiben: 13.12.2012
Datum Klage: 29.04.2013
Urteil 1. Instanz: 20.05.2017
Urteil 2. Instanz: 08.10.2018
Herzlichen Dank für Ihre sachkundige Hilfe!