Wie wird das Datum der Verjährung bei Betrug-Versuch berechnet?

Fall von versuchtem Prozessbetrug: Der Kläger fordert per Anwaltsschreiben Schadensersatz u.a. für Mietausfall. Danach klagt er. Sowohl in der 1. Instanz, als auch in der 2. Instanz konnten die Beklagten beweisen, dass der behauptete Mietausfall eine Lüge war, und mussten daher den diesbezüglichen Schadensersatz nicht bezahlen.
Datum Anwaltsschreiben: 13.12.2012
Datum Klage: 29.04.2013
Urteil 1. Instanz: 20.05.2017
Urteil 2. Instanz: 08.10.2018

Herzlichen Dank für Ihre sachkundige Hilfe!

Ich kann keinerlei Betrugsversuch erkennen.

Ansonsten gilt:


das Gericht ja offenbar schon.
Denn wenn man eine Geldforderung aufstellt ohne Rechtsgrund, so kann das schon Betrug sein. Und wenn kein Mietausfall entstanden ist (was ja offenbar nachgewiesen wurde) und man das auch weiß, so wäre das schon Betrug.

Ob es verjährt wäre (5 Jahre) bzw. wann die Verjährung hier beginnt ist ein anderer Punkt.

MfG
duck313

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Es gab sogar eine Berufung. Meinst du nicht, dass bei derartig viel Rauch auch ein wenig Feuer vorhanden sein könnte?

Betrug kann man nur mit Betrugsabsicht begehen. Das kann ich immer noch nicht erkennen. Ein verlorener Prozess bedeutet da gar nichts. Ansonsten könnte jeder, der einen Zivilprozess gewinnt, den Gegener gleich wegen Prozessbetrug anzeigen.