Wie wird das Erbe verteilt unter 5 Geschwistern?

hallo zusammen,
also folgender fall,letztes jahr im juni ist die mutter gestorben und in den nächsten tagen wird, wie es aussieht, der vater ebenfalls sterben wegen krankheit. es sind 5 geschwister und es liegt kein testament vor. klar es bekommt jeder ein pflichtteil, es besteht ein sparbuch,girokonto und ein 2 familienhaus mit hof und landwirtschaftlichen geräten. der bruder wohnt in der einen haushälfe allein und hat kein mietvertrag oder zahlt miete. X wohnt mit dem vater in der anderen haushälfte(vater derzeit in kurzeitpflege)und muss auch keine miete zahlen.bis der vater in die kurzzeitpflege kam hat X ihn zuhause gepflegt und X hat auch eine vorsorgevollmacht von ihm. X hat die beiden elternteile nun 10 jahre lang gepflegt,7 tage die woche ohne urlaub oder ähnliches und X hat dafür auch nix bekommen. X´s tollen geschwister haben kein finger krum gemacht und wollen nun natürlich auch was vom kuchen ab haben. X´s anderer bruder hat am des grundstücks ein haus gebaut und soweit X weiß wurde sein grundstück nie überschrieben also müsste es ja noch dem vater gehören,genauso isses bei der schwester die im nachbarort gebaut hatte und auch ein grundstück hat was meint X auch noch dem vater gehört. so nun meine frage,was steht mir X zu allein weil X so lange gepflegt hat. es wird sicherlich zum streit kommen da das verhältnis zu den geschwistern nicht sehr gut ist . was kann X tun oder erwarten? und noch eine frage was passiert nach dem tot des vaters, da es kein testament gibt,kommt automatisch ein nachlassverwalter oder jemand vom gericht? X hat keine ahnung,bitte helft X…vielen dank im voraus für hilfreiche antworten…

Hallo,

also folgender fall,letztes jahr im juni ist die mutter gestorben und in den nächsten tagen wird, wie es aussieht, der vater ebenfalls sterben wegen krankheit. es sind 5 geschwister und es liegt kein testament vor.

Auch schon beim Tod der Mutter nicht?

klar es bekommt jeder ein pflichtteil,

Nö, wenn kein Testament existiert, dann bekommt jeder sein gesetzliches Erbteil, hier also jeder ein Fünftel.

es besteht ein sparbuch, girokonto und ein 2 familienhaus mit hof und landwirtschaftlichen geräten.
der bruder wohnt in der einen haushälfe allein und hat kein mietvertrag oder zahlt miete. X wohnt mit dem vater in der anderen haushälfte(vater derzeit in kurzeitpflege)und muss auch keine miete zahlen. bis der vater in die kurzzeitpflege kam hat X ihn zuhause gepflegt und X hat auch eine vorsorgevollmacht von ihm.
X hat die beiden elternteile nun 10 jahre lang gepflegt,7 tage die woche ohne urlaub oder ähnliches und X hat dafür auch nix bekommen.

Naja, umsonst gewohnt, ist auch ein Wert.

X´s tollen geschwister haben kein finger krum gemacht und wollen nun natürlich auch was vom kuchen ab haben.

Normal.

X´s anderer bruder hat am

auf?

des grundstücks ein haus gebaut und soweit X weiß wurde sein grundstück nie überschrieben also müsste es ja noch dem vater gehören,

Das kann man herausbekommen, auf dem Grundbuchamt oder wie das auch imemr vor Ort heißen möge.

genauso isses bei der schwester die im nachbarort gebaut hatte und auch ein grundstück hat was meint X auch noch dem vater gehört.

Dito.

so nun meine frage,was steht mir X zu allein weil X so lange gepflegt hat.

Nichts außer dem gesetzlichen Erbteil, also ein Fünftel.

es wird sicherlich zum streit kommen da das verhältnis zu den geschwistern nicht sehr gut ist. was kann X tun

Diesen Umstand dem Vater darlegen und darauf hoffen, dass er ein Testament macht, in dem er diese Umstände berücksichtigt. Ob und wie er das macht, ist allerdings allein seine Sache. Falls er dazu geistig nicht mehr in der Lage sein sollte, ist dieser Zug abgefahren.

oder erwarten?

Ein Fünftel. Wie sich die Geschwister verhalten werden, wird X am ehesten beurteilen können.

und noch eine frage was passiert nach dem tot des vaters, da es kein testament gibt,kommt automatisch ein nachlassverwalter oder jemand vom gericht?

Dann bilden die fünf gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft und können sich jahrelang streiten und am Ende haben Anwälte mehr kassiert als es überhaupt zu vererben gab. Oder sie einigen sich, worauf auch immer. Wenn die Mutter kein Testament gemacht hatte und beide Eltern Eigentümer der Grundstücke waren, dann sind ja jetzt schon neben dem Vater alle Kinder Erben geworden. Jedem Kind könnte also bereits 1/10 der/des Grundstücke/s gehören.
Es sollte also unbedingt geklärt werden, ob und welche Verfügungen in der Vergangenheit darüber existiert haben und was der Vater jetzt noch gestalten kann oder will. So wie es jetzt aussieht, bietet aber ein Testament so kurz vor dem Tod schon wieder Ansatzpunkte für die Erben, die dann meinen zu kurz zu kommen, dieses anzufechten.
Ansonsten kann man es jetzt nur noch auf sich zukommen lassen und wenn man seine Geschwister so gut kennt, kann man vielleicht auch schonmal entsprechende Überlegungen anstellen und Vorkehrungen treffen.

Grüße