Sie haben nur am Anfang die Wahl.
Sobald Sie aber in die Elternzeit/Teilbeschäftigung gehen, wird Ihr Kind über Ihren Mann versichert werden müssen. Die Krankenkassen prüfen auch in regelmäßigen Abständen die Einkommen, um das Kind dann dem besser verdienenden Partner zuordnen zu können.
Was Ihre eigenen Beiträge betrifft, sollten Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Vater privat krankenversichert, die Mutter freiwillig in der
gesetzlichen (da über der Beitragsbemessungsgrenze).
Die Mutter bleibt zunächst ein Jahr in Elternzeit und ist
anschließend teilzeitbeschäftigt (unter der BMG).
Wie wird das Kind bei der Geburt versichert? Gibt es eine
Wahlmöglichkeit?
Was passiert mit der Mutter während der Elternzeit? Muss Sie
weiter Beiträge bezahlen, obwohl sie nur Elterngeld erhält?
Hallo,
Man kann wählen. Am besten beide Krankenkassen anrufen um die Vor- und Nachteile zur Entscheidung hinzu zu nehmen.
Viele Grüße
Elawitt
Hallo,
Wo das Kind versichern?
bei der Geburt beim Mehrverdienenden (da er Privat und sie über BMG verdient). Aus dem Text könnte man lesen, dass das die Frau ist.
Wer zahlt Beiträge für die Mutter:
Da er in der Privaten ist, müssen die Beiträge für die Mutter weiter bezahlt werden. Allerdings keine Höchstbeiträge.
Wo ist das Kind in Zukunft versichert?
Ist die Situation wie oben beschrieben, ist das Kind weiter bei der Mutter versichert.
Ansonsten beim Vater privat.
Hupftiegel
Man kann nicht sagen, dass der Ehemann man mehr verdient, da die Einkünfte des Ehemannes sehr stark schwanken. Muss das Kind dann ständig zwischen GKV und PKV wechseln, wenn mal die Mutter und mal der Vater mehr verdient?
Welche Einkünfte werden beim Vater denn zur Ermittlung des Einkommens herangezogen? Nur die Arbeitnehmereinkünfte oder auch andere Einkünfte wie Gewinnausschüttungen, Vermietungseinkünfte usw.?
Man kann nicht sagen, dass der Ehemann man mehr verdient, da die Einkünfte des Ehemannes sehr stark schwanken. Muss das Kind dann ständig zwischen GKV und PKV wechseln, wenn mal die Mutter und mal der Vater mehr verdient?
Welche Einkünfte werden beim Vater denn zur Ermittlung des Einkommens herangezogen? Nur die Arbeitnehmereinkünfte oder auch andere Einkünfte wie Gewinnausschüttungen, Vermietungseinkünfte usw.?
Weiterversicherung der Mutter. Für die Zeit des Mutterschaftsgeldbezugs beitragsfrei weiterversichet. Danach (Elternzeit) beitragspflichtig in Höhe der Einnahmen (die Hälfte der Einnahmen des Ehemannes werden mit angerechnet.
Das Kind kann über die Mutter beitragsfrei versichert werden, wenn der andere Elternteil unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient.(oder Privat) Wenn darüber, dann kann das Kind freiwillig mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert werden.
Das Einkommen des Ehemannes (kann allgemein gesprochen des auch die Ehefrau sein) richtet sich nie nach dem Monatseinkommen sondern dem Jahreseinkommen.
Verdient er also mehr als seine Ehehälfte, muss das Kind von ihm versichert werden.
Ein Wechsel mal von GKV zu Privat und wieder zurück ist nicht machbar und auch nicht nötig. Ist das Kind einmal in der Privaten, ist es auch weiterhin darin. Also bis es selbst verdient.
Als Einkünfte gelten alle steuerpflichtigen Einkünfte. So z.B. aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit, aus Forst- und Landwirtschaft, aus Zinseinkünfte, Mieteinkünfte… Kurz, alles was er (sie) mit Papa Staat teilen muss.
Und da wir die maroden Zocker-Banken … Staaten meine ich natürlich z.Zt. finanzieren müssen und der staat Geld braucht holt er es sich vom Steuerzahler. Denn die Reichen geben nichts ab.
Eine Beitragsfreiheit während des Elterngeldbezuges ist nur möglich, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen würde. Da der Ehemann privat krankenversichert ist, muss die Frau während der Elternzeit Beiträge zahlen. Der Beitrag berechnet sich nach der Hälfte der gemeinsamen Einkünfte, wobei da Elterngeld nicht als beitragspflichtige Einnahme zählt.
Das Kind kann bei der Mutter beitragsfrei familienversichert sein, wenn das Einkommen des Ehemannes unter 50.850,00 € verdient oder das Einkommen der Mutter höher ist, als das des Vaters. Ansonsten muss das Kind über den Vater privat oder bei der gesetzlichen Krankenkasse selbst freiwillig versichert werden.
ich fange mit der Mutter an. Sie muss Beiträge zahlen und zwar auf der Basis des halben Einkommens des Ehemannes. Das Elterngeld selbst ist nicht beitragspflichtig.
Das Kind kann sowohl privat als auch gesetzlich versichert werden. Beides aber vermutlich gegen eigenen Beitrag (GKV: ca. 145 EUR incl. Pflegeversicherung), des sei denn, das Einkommen des Mannes liegt unter der JAEG (gut 50000 EUR/Jahr). Dann könnte das Kind in die Familienversicherung der Frau.
Hm, es wurden alle Fragen beantwortet,
nun ergeben sich neue Fragen, mir verschließt sich jedoch der Sinn warum Sie hier Fragen.
Die Beitragsberechnung erfragen Sie bitte bei der Zuständigen Kasse.
Gruß
zum Augenblick der Geburt. Denn schließlich soll es sofort versichert sein, oder?
Und da die Mama da noch im Mutterschutz ist, also „berufstätig“, wird hier verglichen.
Manche GKV´s sehen da nicht so genau hin. Hauptsache Mutter und Kind bleibt bei der Kasse. Denn das Kind ist ja irgend wann Berufstätig und nicht gleich über der BBG oder Selbständiger. Und schon hat man einen Beitragszahler mehr!
Hupftiegel
hinsichtlich der Beiträge für die freiwillig versicherte Mutter kann ich leider keine Antwort geben.
Wenn das Bruttoeinkommen des privat versicherten Ehemannes unter der Grenze von ca. 4250,00 EUR monatlich liegt, kann das Kind beitragsfrei über die Mutter familienversichert werden. Ist das Einkommen höher, kann eine freiwillige Kranken-und Pflegeversicherung für das Kind in Höhe von monatlich ca. 170,00 EUR abgeschlossen werden oder das Kind wird ebenfalls privat versichert.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Mutter während der Elternzeit was zahlen muss, aber ich weiß ziemlich sicher, dass Kinder beim PKV-Versicherten mitversichert werden müssen, sofern der Ehepartner nicht mehr über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.