Hallo,
Ein Ehepaar bekommt ein Kind.
Vater privat krankenversichert, die Mutter freiwillig in der gesetzlichen (da über der Beitragsbemessungsgrenze).
Die Mutter bleibt zunächst ein Jahr in Elternzeit und ist anschließend teilzeitbeschäftigt (unter der BMG).
Meine Frage:
Wie wird das Kind bei der Geburt versichert? Gibt es eine Wahlmöglichkeit?
Was passiert mit der Mutter während der Elternzeit? Muss Sie weiter Beiträge bezahlen, obwohl sie nur Elterngeld erhält?
Vielen Dank für Ihre Anworten!