Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?

Also ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung mit Elster und ich bin etwas verwirrt.
Es geht um die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens. Ist es korrekt, dass dieses wie folgt berechnet wird?

Bruttoeinkommen

  • Werbungskosten
  • 84 % Altersvorsorge (RV inklusive AG-Anteile)
  • AG-Beträge zur RV
  • Krankenversicherung (nur AN-Anteil)
    -Pflegeversicherung (nur AN-Anteil)
  • Arbeitgeberanteil KV
  • sonstige Vorsorge
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
    = zu versteuerndes Einkommen

Dabei ist der Abzug

  • Krankenversicherung (nur AN-Anteil)
    -Pflegeversicherung (nur AN-Anteil)
  • Arbeitgeberanteil KV
  • sonstige Vorsorge
    durch 1900 € gedeckelt.

Ist das korrekt? Es kommt mir komisch vor, dass als KV/PV nur das abgezogen wird, was man mehr zahlt als der AG…

Sehr grob (habe es nur flüchtig durchgesehen).

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind steuerfrei, deswegen können sie auch nicht abgezogen werden. Ansonsten kann der gesamte vom Arbeitnehmer getragene Beitrag zur Kranken- und Pfegeversicherung (Basisversorgung) abgezogen werden, es werden nur 4% gekürzt, wenn Anspruch auf Krankengeldbezug besteht. Nur die darüber hinausgehenden Krankenversicherungsbeiträge (und Haftpflicht etc.) werden durch den Höchstbetrag von 1900/3800 € begrenzt, weswegen sie sich meistens bei Arbeitnehmern nicht auswirken.

Die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist eher unübersichtlich, das ist nur schwer nachzuvollziehen (übrigens nicht nur für Laien).

Danke Dir - es tut mir in der Seele wohl, dass nichtmal Du den Zehner mitsamt seiner Verschärfung § 10a EStG, die für sich alleine bereits deutlich psychopathologische Züge trägt, mal eben so abhandelst.

Ob es nicht einen Versuch wert wäre, sich als Splitterpartei nach Berlin zu bewerben, mit dem einzigen Programmpunkt, dieses Elend durch etwas Lesbares und Verständliches zu ersetzen?

Schöne Grüße

MM

Also so wie ich dich jetzt verstehe, wird der ganze Arbeitnehmerbeitrag der KV/PV (oder 96 %) abgezogen (bzw. gedeckelt auf 1900 €). Aber so wie es jetzt bei mir in der Berechnung steht, ist das anders, nämlich wie folgt

Beispiel: Jahresbrutto 18.000 €
RV: 1683 € jeweils
KV AN: 1476 €
KV AG: 1314 €
PV AN: 274,5 €
PV AG: 229,5 €

Daraus resultiert ein Abzug für KV/PV in Höhe von 207 €, nämlich AN-Anteile minus AG-Anteile. Das ist doch nicht richtig?

Hat schon einer gemacht und ist von Mutti kaputt gemacht worden https://www.merkur.de/politik/bierdeckel-steuer-machte-merz-beruehmt-332765.html

Nur so am Rande, ein Berechnungsbeispiel Vorsorgeaufwendungen braucht im Lexikon für das Lohnbüro „nur“ 2 Seiten. Beamte genießen natürlich Sonderstatus und brauchen noch etwas mehr Platz.

Du müsstest so rechnen (ich beschränke mich nur auf Sachen, die aus dem Sachverhalt zu entnehmen sind):

Bruttoarbeitslohn 18.000 €
abzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €
= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte 17.000 €
abzgl Sonderausgaben
zunächst Altersvorsorge RV AG 1.683 + AN 1.683 x (Veranlagungsjahr 2017) 84 % = 2.828 abzgl. AG-Anteil 1.683 € = - 1.145 €
dann KV AN 1.476 € x 96 % wegen Krankengeldanspruch = 1.417 € + PV AN 275 € = - 1.692 €
da 1.900 € noch nicht ausgeschöpft, wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung (fehlt leider, ich schätze hier mal 250 €) noch bis zum Höchstbetrag von 1.900 € berücksichtigt, also mit - 208 €, somit ergibt sich der Höchstbetrag - 1.900 € (hier wäre noch die Günstigerprüfung nach altem Recht durchzuführen, dürfte aber bei einem normalen Arbeitnehmerfall keinen Unterschied ergeben, spare ich mir also)
abzgl. unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben (hier der Pauschbetrag) - 36 €

Das ergibt das zu versteuernde Einkommen 13.919 €

Darauf wäre die Steuer aus der Grundtabelle zu entnehmen.

(habe mit Taschenrechner gerechnet, also keine Gewähr auf rechnerische Genauigkeit).

Ich schick dir eine Rechnung nach StBVV :slight_smile: !

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Hallo, Eigenanteile der Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht durch 1900 EUR gedeckelt ! Allerdings entfallen dadurch alle anderen auf 1900 EUR gedeckelten Vorsorgeaufwendungen.