Hallo!
Angenommen A wohnt in einem Gebiet, in dem ein Volksfest stattfindet. Die Zufahrtsstraße zum Wohnort von A ist dafür gesperrt wurden, „Anlieger“ sind aber frei. A selbst wohnt in einer kleinen Straße, in der parken nicht möglich ist, weshalb all die, die keinen eigenen Stellplatz haben, immer auf der Straße parken, die nun gesperrt ist.
Darf A jeden, den er kennt, einladen, auf der für den freien Verkehr gesperrten Straße zu parken, um das Volksfest zu besuchen, weil A bereit wäre zu sagen (und das wäre nicht mal gelogen, denn A geht ja mit den Besuchern dorthin (und lädt sie später sicher zu einem Kaffee ein
)), es habe sich um Besucher gehandelt? Wie bestimmen die Ordnungshüter vor Ort, wer Anlieger ist und wer nicht?
LG
die Lidscha
Darf A jeden, den er kennt, einladen,
Ja.
auf der für den freien
Verkehr gesperrten Straße zu parken, um das Volksfest zu
besuchen,
Wenn dort nich das parken veroten ist, darf der Anlieger auch dort parken. Oft werden solche Strassen auch als Rettungswege freigehalten, dann werden aber auch Schilder aufgestellt.
weil A bereit wäre zu sagen (und das wäre nicht mal
gelogen, denn A geht ja mit den Besuchern dorthin (und lädt
sie später sicher zu einem Kaffee ein
)), es habe sich um
Besucher gehandelt?
Es hat sich doch um einen Besucher gehandelt…
Wie bestimmen die Ordnungshüter vor Ort,
wer Anlieger ist und wer nicht?
Die Besucher sollten den Namen und die Anschrift der Besuchten nennen koennen, dann koennte es sein, dass sie durchgelassen werden. Ggf., waere es auch hilfreich wenn der Besuchte die Besucher an der Sperre abholen kommt - mit einem Personalausweis mit gueltiger Meldeanschrift und vielleicht schon vor dem Eintreffen des Besuches das freundliche Gespraech mit den Ordnungshuetern sucht, denn:
Die Polizisten vor Ort die Entscheidungsgewalt, sie koennen die Verkehrsregelung, -leitung und -lenkung entgegen der Beschilderung vornehmen. D.h. lassen sie jemanden nicht durch hat er Pech. Man kann sich natuerlich beschweren und klagen, man kanns aber auch lassen.
DM