Wie wird der gemeinsame Ehename definiert?

Hallo. Ich heiße x, mein Freund y, unsere gemeinsame Tochter wie ich x.
Wir wollen heiraten, können und aber nicht einigen. Könnte ich einen
Doppelnamen annehmen, also x-y und mein Freund y bleiben, während
Die Kleine x bleibt? Wahrscheinlich nicht, oder?

Hallo Zeitdieb,

seit ein paar Jahren gibt es bei uns die Möglichkeit, auch bei der Heirat den eigenen Namen zu behalten. Es muss sich für Dich also nichts ändern, es sei denn Du willst es so. Auch ein Doppelnamen ist möglich.

Der gemeinsame Ehename wird in die Eheurkunde eingetragen. Bei verschiedenen Nachnamen steht auch drinnen, welchen Familiennamen die Kinder bekommen, die aus der Ehe hervorgehen.
Der Name des Kindes darf mit der Heirat mit angepaßt werden, muß es aber nicht, glaube ich.
Empfehlenswert wäre in Ihrem Fall, wenn das Kind den Namen des Vaters annehmen würde, denn oft wird im Gebrauch mit der Zeit der Doppelname auf den Gemeinsamen Namen abgekürzt, und dann hätte Ihre Tochter einen anderen Nachnamen wie Sie, wenn sie es nicht jedesmal erklärt.

Doch natürlich geht das. Das ist sogar die häufigste Form, denn das Kind kann seinen bereits bestehenden Namen nicht mehr so einfach ändern, die Eheschließenden aber schon.

Also Frau Schuster und Herr Müller heiraten. Das Kind heisst Schuster wie die Mutter. Herr Müller bleibt Herr Müller, die Ehefrau wählt den Doppelnamen Schuster-Müller. Das Kind hat mit der Eheschließung in erster Linie „nix zu tun“ und behält seinen Namen Schuster. Ist die häufigste Wahl, weil die Mutter zwar ihre Zugehörigkeit zum Mann ausdrückt, aber gleichzeitig auch die zum Kind. Anders ist das natürlich, wenn das Kind nach der Eheschließung geboren wird. Dann bekommt das Kind entweder automatisch den gemeinsamen Ehenamen, oder man darf den eines Elternteils wählen.

Eine Namensänderung auf Antrag beim Standesamt geht mit bestimmten Auflagen nach der Scheidung der Eltern, wenn beide Eltern zustimmen. In Eurem Fall könntet ihr ebenfalls eine Namenänderung beantragen was der Zulässigkeit der Namensänderung unterliegt und mit der Eheschließung per se erstmal nichts zu tun hat. Das muss man danach einreichen und evtl. auch einklagen. Ist in Eurem Beispiel aber gar nicht gewünscht, daher kürze ich hier ab.

Beide Ehegatten dürfen übrigens nicht den Doppelnamen tragen, das geht nur bei einem der beiden. Also besteht Deine einzige Wahl darin ob

a- Du Schuster-Müller heissen möchtest
b- Du weiterhin nur Schuster heissen möchtest
c- Dein zukünftiger Ehemann Müller-Schuster heissen möchte

Wenn Du Dich tatsächlich nochmal umentscheiden solltest und Deine Tochter soll dann auch Schuster-Müller heissen, kannst Du dies wie gesagt beantragen. Ist Schuster Dein Mädchenname ist das relativ einfach durchzusetzen. Ist Schuster aber Dein Name aus erster Ehe und der Vater des Kindes Herr Schuster aus erster Ehe, dann muss dieser Ex-Ehemann der Namensänderung zustimmen. Deine Tochter ebenfalls, sollte sie über 5 Jahre alt sein.

Dies sind Deine Wahlmöglichkeiten.

Alles Gute für die Hochzeit!

Hallo, nimm einfach die Name von dein Mann. Es war immer so gewesen und sollte so bleiben. Alles anderes ist nur unnötige gelbsüchtige Gedanken.

Hallo,

zu rechtlichen Fragen frage am besten Rechtsexperten. Zu Deiner Frage müßte Dir das zuständige Standesamt Auskunft geben.

Herzliche Grüße

Moritz

Hallo Zeitdieb
beim Namen bin ich aufgesprungen… (da ich früher diesen Ausdruck verwendete…).

Kurz: Ich kenne die aktuellsten Wahlmöglichkeiten nicht. Sie wohnen ja nicht in der Schweiz. (n.b. das mit dem „ß“ verrät Sie…, haben wir in CH nicht).

Aus der Sicht des Kindes:
Namensgleichheit gibt weniger Rückfragen - so im Leben.
Ob der Name des Kindes angepasst werden kann, geht wohl über eine Adoption. Kommt auf das Alter und auf Eure Geduld (div.Ämter) an).
Umweg: Man macht einen Leidensdruck geltend…

100%- Auskunft beim Amt, der Trauungen bearbeiten.

Ich wünsche Euch viel Glück, alles Gute.

Ich und meine gemeins. Tochter heißen x, mein Freund y, unsere gemeinsame Tochter
Wir wollen heiraten, können uns auf den Namen einigen.

Hallo, die Möglichkeiten der Namensgebung sind von Land zu Land, bzw. in den Kulturen verschieden. Was an deinem Wohnort gegenwärtig gesetzlich erlaubt ist, kannst du bei deinem zuständigen Standesamt erfragen.
LG

Hallo,

frag mal auf deinem Standesamt nach. Ich bin der Ansicht, daß dies gehen müßte.

Liebe Grüße

beate