Angenommen, am 31.07. einen Jahres wird der Betrieb vollständig aufgegeben. Auf dem Konto 485 GWG-Sammelposten stehen noch 200,00 € drauf. Wie wird das steuerlich behandelt?
Was muss man jetzt tun, um den Wert auf 0 € zu bekommen? Oder bleiben die 200 € einfach stehen?
wie bei den anderen Wirtschaftsgütern, die zum Stichtag Betriebsaufgabe noch vorhanden sind, bleibt der Restbuchwert in der Aufgabebilanz stehen und wird bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes/-verlustes als Aufwand berücksichtigt.
Der Ertrag, der dem bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes/-verlustes gegenüber steht, ist der Teilwert (entspricht hier dem Verkehrswert) der fraglichen Wirtschaftsgüter.
ja - diese Aufwandsbuchung entspricht einem Abgang des Wirtschaftsguts per Stichtag Aufgabe.
Vorsicht mit dem Begriff „Überleitung“ - der ist für die Überleitung von § 4 III EStG nach § 4 I EStG reserviert, auch wenn die verwendete Rechentechnik weitgehend der Ermittlung des Aufgabegewinnes/-verlustes entspricht.