Wie wird der Verlustvortrag bei der Steuererklärung berechnet/angesetzt?

Hallo,
ich habe aufgrund einer ehemaligen Selbstständigkeit einen höheren Verlustvortrag und nun mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgegeben. In der ersten habe ich nur einen Gesamtbetrag der Einkünfte von ca. 2600 Euro, das heißt ich läge innerhalb des Freibetrages von 8472 Euro in der Splittingtabelle und wäre damit sowieso nicht Einkommenssteuerpflichtig . Trotzdem werden mir die gesamten 2600 Euro per Verlustvortrag sofort auf Null gebracht, obwohl mir dies hinsichtlich einer Steuererstattung nichts bringt. Für mich wäre es sinnvoller, die 2600 Euro noch ins nächste Jahr mit zu nehmen und damit die Steuererstattungen für dieses und auch noch das nächste Jahr zu erhöhen. Ich habe zwar die Möglichkeit der Rückübertragung in vergangene Jahre in der Steuererklärung gesehen, nicht aber eine Möglichkeit, den Verlustvortrag in einem bestimmten Jahr gar nicht oder nur teilweise an zu setzen -d.h. nur bis zu dem Betrag, an dem ich überhaupt erst steuerpflichtig werde- um damit den Verlustvortrag im kommenden Jahr optimal zu nutzen. Ist dies überhaupt möglich?
Bei den Werbungskosten wrde ja auch eine „Günstiger-Prüfung“ durchgeführt und die Pauschale anstatt der einzeln aufgeführten Kosten angesetzt.
Wär schön, wenn jemand helfen könnte und schon mal Danke im Voraus.

Nein.

Willkommen in Deutschland. Das läuft hier einfach total unfair ab. Der Verlustvortrag wird einfach mit dem nächsten Jahreseinkommen verrechnet, ob man es will oder nicht.

Das führt zu sozialer Ungerechtigkeit: Ein Student, der nicht arbeiten muss, weil er von seinen reichen Eltern finanziert wird, hat durch die Werbungskosten am Ende seines Studiums einen Verlustvortrag, der dann später mit seinem ersten echten Gehalt verrechnet wird.
Muss man irgendwann während des Studiums mehr als geringfügig arbeiten, natürlich steuerfrei, weil viel zu geringes Einkommen, wird der angehäufte Verlustvortrag damit verrechnet und verpufft. Das ist Gerechtigkeit!