Wie wird die Abgeltungssteuer berechnet?

Hallo,

ich habe im Netz keine guten Informationen darüber gefunden, wie die Abgeltungssteuer bei einer Anlage berechnet wird, die über mehrere Jahre in Fondsanteilen gehalten wird.

Angenommen, man legt 10.000 EUR in Fondsanteilen an und verkauft diese in 10 Jahren mit 100% Gewinn.

Wird nun die Steuer zum Zeitpunktes des Verkaufes pauschal auf den Gewinn von 10.000EUR erhoben, unabhängig von der Anzahl der Jahre, die man die Anteile hielt? Also, bei einem angenommenen Zinssatz von 25% einfach 2500 EUR einbehalten?

Oder wird irgendwie „zurückgerechnet“, quasi die Zinserträge der je einzelnen Jahre (z.b. erstes Jahr 800 EUR Zinsen; dann 860EUR; dann 933EUR usw.) ermittelt, diese dann jeweils einzeln besteuert und danach die Summe dieser Besteuerungen gebildet?

Herzlichen Dank!

Hallo!

Im Einkommensteuerrecht ist immer der Zuflusszeitpunkt maßgebend §11 EStG. Das ist der Zeitpunkt der Besteuerung.

Im gegebenen Beispiel wurden bei Verkauf der Aktien 10.000 € Gewinn gemacht, davon wird die Abgeltungsteuer+Soli+KiSt fällig, also runde 28% von 10.000 €. Was die Jahre davor war interessiert nicht.

Das gleiche wäre bei einem Festgeld über z.B. 5 Jahre mit Zinszahlung um Ende der Laufzeit. Die Zinsen die am Ende für die 5 Jahre bezahlt werden, werden denn auch besteuert.

Gruß

Jörg

Angenommen, man legt 10.000 EUR in Fondsanteilen an und
verkauft diese in 10 Jahren mit 100% Gewinn.

der reine gewinn bleibt auch weiterhin steuerfrei, da die fondsanteile vor dem 01.01.2009 erworben wurden

Wird nun die Steuer zum Zeitpunktes des Verkaufes pauschal auf
den Gewinn von 10.000EUR erhoben, unabhängig von der Anzahl
der Jahre, die man die Anteile hielt? Also, bei einem
angenommenen Zinssatz von 25% einfach 2500 EUR einbehalten?

das kann passieren, je nachdem wie die bank dies abrechnet bzw. ob es ein ausländischer fonds ist oder, oder…

Oder wird irgendwie „zurückgerechnet“, quasi die Zinserträge
der je einzelnen Jahre (z.b. erstes Jahr 800 EUR Zinsen; dann
860EUR; dann 933EUR usw.) ermittelt, diese dann jeweils
einzeln besteuert und danach die Summe dieser Besteuerungen
gebildet?

es gibt verschiedene arten von fonds: manche thesaurieren die erträge, andere schütten aus.

je nachdem, wie die erträge in den entsprechenden jahren versteuert wurden, muss man prüfen, was nun im jahr des verkaufs versteuert werden muss.

wenn die zinserträge brav in der ESt der entsprechenden zinsjahre versteuert wurden, dann sollte jetzt im jahr des verkaufs nur der zinsanteil dieses jahres unter die abgeltungssteuer fallen, falls die thesaurierten erträge nicht in cen vorjahren versteuer wurden, dann müssen diese jetzt beim verkauf versteuert werden.

das hat aber nichts mit dem reinen veräußerungsgewinn zu tun. das muss man trennen und gesondert beachten.

wenn es gut läuft, dann weist die bank in der erträgnisaufstellung oben einen betrag X aus, der gemindert wird durch einen betrag Y der der dem kursgewinn entspricht und einfach abgezogen wird.

fondserträge muss man genau unter die lupe nehmen in zeiten der abgeltungssteuer, das ist ein recht komplexes feld…

gruß inder