Liebe Forumsteilnehmer,
vielleicht könnt Ihr folgende Probleme lösen:
Zur Situation. Jemand wird auf Lebenszeit verbeamtet und kann sich aus der Rentenkasse die eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge wiederholen, da er keine 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hatte und später statt der Rente eine Pension erhält. Nehmen wir an, dass derjenige in diesem Fall ca. 15.000€ von der Rentenkasse zurück erhält. Zusätzlich heirate diese Person auch noch dieses Jahr. Eigentlich verdienen er und seine (künftige) Frau fast das gleiche Gehalt, aber durch die 15.000€ würde er dieses Jahr mehr „verdienen“. Nun zu den Fragen:
-
Praktisch wurden die Rentenbeiträge ja bereits mit dem Bruttoeinkommen in den jeweiligen Einkommenssteuererklärungen über die Sozialversicherungsbeiträge versteuert. Kann er die zurückgezahlten Rentenbeiträge also „steuerfrei“ behalten oder wie versteuert er die 15.000€ korrekt, die man durch die Rentenkasse wieder bekommt?
-
Da er auch noch einen Kinderwunsch haben könnte, will er, dass seine Frau möglichst in die für sie günstigere Steuerklasse kommt, damit sie später ein höheres „Gehalt“ in der (möglichen) Elternzeit erhält. Auch wenn er in diesem Jahr (bzw. nächstem Jahr, falls die Auszahlung erst verspätet im Januar auf seinem Konto sein sollte) die 15.000€ mehr „verdient“ habe, müsste er doch den finanziellen Nachteil bei der Besteuerung der schlechteren Steuerklasse über die „gemeinsam veranlagte Steuererklärung“ zurückholen können? Oder haben die Eheleute dadurch einen (finanziellen) Nachteil, wenn der Mann in der „schlechteren“ Steuerklasse ist?
Es wäre klasse, wenn Ihr hier weiterhelfen könntet! Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe im Vorraus!