Wie wird die Rom I Verordnung angewendet?

Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnissfrage bzgl. der Rom I Verordnung.

Gegeben sei folgender Fall:
Ein kleiner Online-Händler mit Sitz in Deutschland führt seinen Onlineshop in Deutsch und Englisch, um auch ausländische Kunden zu beliefern.
Nach der Rom I VO Art. 6 gilt bei Verbraucherverträgen das Recht des Staates des Käufers, wenn der Verkäufer dort sein Geschäft hat, oder sein Geschäft auf dieses Land ausrichtet.

Nun könnte man argumentieren, dass der Verkäufer durch die Weltsprache Englisch sein Geschäft auf alle Länder der Welt ausrichtet (was ja prinzipiell stimmt). Aber es ist unmöglich die Gesetze aller Länder der Welt in den AGB zu berücksichtigen.

Was genau bedeutet also die Rom I VO in einem solchen Fall? Findet sie überhaupt anwendung?
Irgendwie scheint es ja zu funktionieren. Schließlich gibt es etliche Onlineshops (auch kleinere), die ihre Waren in die ganze Welt verkaufen.

Hallo,

Eine EU-Verodnung hat nur Rechtskraft innerhalb der EU und gf mit den Staaten, die einen bilateralen Vertrag mit der EU abgeschlossen haben,z.B. Schweiz, also nicht weltweit.

Gruß
Otto