Liebe Community,
mein Arbeitgeber finanziert mir derzeit ein 2-jähriges Studium, indem er mir weiterhin ein Gehalt zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten bezahlt. Zur Vereinfachung nehmen wir an, das Gehalt beträgt 2.000 EUR, wovon mir 1.000 EUR nach Abzug von Einkommensteuer und Sozialabgaben bleiben.
Aus privaten Gründen muss ich das Studium nun leider nach 1 Jahr abbrechen. Für diesen Fall gibt es eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ich soll demnach die vollen Bezüge von 12x2.000 EUR = 24.000 EUR zurückzahlen. Netto erhalten habe ich allerdings nur 12x1.000 EUR = 12.000 EUR.
Muss ich nun trotzdem das komplette Gehalt zurückzahlen? Kann ich die Rückzahlung als Werbungskosten oder negatives Einkommen steuerlich geltend machen? Kann ich dieses negative Einkommen einfach mit meinem dann aktuellen Einkommen verrechnen oder erst in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Danke und viele Grüße
travelerbln