Hallo,
Person A ist vorsteuerabzugsberechtigter Überschussrechner.
Wenn er Umsatzsteuer gem. der Voranmeldung an das Finanzamt überweist, bucht er es als Aufwand mit 0% Umsatzsteuer.
Wenn er Vorsteuer vom Finanzamt erhält, bucht er es als Einnahme mit 0% Umsatzsteuer.
Ist das soweit richtig?
Wie sieht es nun mit Einfuhrumsatzsteuer und Einfuhrvorsteuer aus?
A hat nämlich mal gelesen, dass die Einfuhrumsatzsteuer als Aufwand mit 100% Umsatzsteuer gebucht werden muss.
Stimmt das? Wenn ja, woran liegt das?
Danke für eure Antworten!
Viele Grüße
Sascha
Servus,
„Buchen mit Umsatzsteuer“ ist eine mechanisierte Hilfe, die die Software zur Verfügung stellt. Eine Einnahme von 1.190 wird in zwei Buchungssätzen verbucht: 1.000 per Bank an Umsatz, 190 per Bank an Umsatzsteuer. Die Software macht aus der Eingabe „1.190 per Bank an Umsätze 19% mit Automatik“ diese beiden genannten Buchungssätze, aber man könnte sie genauso gut auch von Hand so eingeben wie beschrieben.
Das ist wichtig, um zu verstehen, was es mit den USt- und Vorsteuerschlüsseln und den „Automatikkonten“ auf sich hat, und auch, um ggf. USt-Differenzen bei der Abstimmung finden zu können.
Nun kann USt und Vorsteuer bloß in Vorgängen enthalten sein, die Umsätze (USt) und Ausgaben für Rechnungen von anderen Unternehmern (Vorsteuer) betreffen.
Mit der Finanzkasse macht der Unternehmer in unserem Fall wohl keine Umsätze, und die Zahlungsaufforderungen von der Finanzkasse sind auch keine Rechnungen von anderen Unternehmern.
Daran ist zu sehen: Eingenommene USt-Erstattungen und an die Finanzkasse entrichtete USt-Zahlungen berühren weder USt noch Vorsteuer. Sie dürfen also keinesfalls mit USt- oder Vorsteuerschlüsseln oder auf Automatikkonten gebucht werden.
Einfuhrumsatzsteuer ist bei der Berechnung der USt-Zahllast genau wie die bezahlten Vorsteuerbeträge von der eingenommenen USt abziehbar. Der Buchungssatz dazu heißt: „Betrag per Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer an Kasse“.
Ich kann das weite Feld der Buchungshilfssoftware schon lang nicht mehr überblicken. Ich kann mir schon vorstellen, dass es Programme gibt, die als Superhammercomfortfunktion eine direkte Bebuchung der USt-Konten gar nicht zulassen - von der richtigen Erfassung von 13b-Fällen darf man bei sehr vielen Buchungshilfsprogrammen nicht mal träumen… Wenn so ein Teil verwendet wird und zu schade dafür ist, es sofort in die Tonne zu kloppen, wäre die Lösung, die Du beschreibst, „Ausgabe mit 100% Vorsteuerabzug“ sozusagen eine „second worst“ Lösung, weil sie immerhin den Betrag Einfuhrumsatzsteuer in den Vorsteuerabzug lenkt, wo er hingehört. Diese Buchung führt aber zu einer USt-Voranmeldung und auch zu einem Vorsteuerkonto, die bloß unterm Strich rechnerisch richtig sind, aber von der Sache her falsch. Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer muss in den Steueranmeldungen separat angeführt werden und dementsprechend auch separat gebucht werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank für deine gut verständliche Erklärung!
Grüße
Sascha