Hallo,
bei der Verpflegungspauschale bekommt man ja bei Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden 6 EUR, 14 - 24 Stunden 12 EUR und 24 Stunden 24 EUR.
Frage: Bei einem Seminaraufenthalt entsteht Abwesenheit von Freitag 9 Uhr bis Sonntag 19 Uhr.
Wie wird da nun die Verpflegungspauschale angesetzt:
A)
Freitag 9 - 24 Uhr = 15 Stunden = 12 EUR
Samstag 0 - 24 Uhr = 24 Stunden = 24 EUR
Sonntag 0 - 19 Uhr = 19 Stunden = 12 EUR
= 48 EUR
oder:
B)
Freitag 9 - Sonntag 19 Uhr = gesamt 58 Stunden =
2 x 24 Stunden = 24 EUR + 24 EUR = 48 EUR
- 10 Stunden = 6 EUR
= 54 EUR
?
Danke,
Julia
Hallo,
Lösung a ist richtig. Jeder Tag wird immer für sich selber betrachtet. Regelmäßig dürfte am An- und Abreisetag 12 Euro zu gewähren sein (außer man fährt am Anreisetag nach 16 Uhr los und ist am Abreisetag vor morgens um 8 zurück), und für die Tage dazwischen eben 24 Euro.
LG
S_E
Vielen Dank!
…Ich habs befuerchtet…
LG,
Julia
. Regelmäßig dürfte am An- und Abreisetag 12 Euro zu
gewähren sein (außer man fährt am Anreisetag nach 16 Uhr los
und ist am Abreisetag vor morgens um 8 zurück)
Doch noch ein Nachtrag: Beim Abreisetag müsste nach deinen Angaben das mit den 12 EUR nur gelten, wenn man nicht vor 8 Uhr, sondern vor 14 Uhr zurück ist, oder?