Wie wird die Wohnfläche unter Dachfenstern berechnet?

Hallo!
Wird die Wohnfläche unter einer Dachschräge (0% für unter 1m, 50% für 1-2m Raumhöhe) so berechnet, dass unter Dachflächenfenstern die Unterseite der umgebenden Dachschräge gedanklich fortgesetzt wird, oder wird hier der tatsächlich zur verfügung stehende Luftraum bis zum Fensterglas gewertet?
Gibt es so etwas wie eine Definition der lichten Raumhöhe unter Dachflächenfenstern?
Kennt jemand genaue Quellen? In der Wohnflächenverordnung alleine habe ich dazu nichts gefunden.
Oder kann ich Dachfenster als „Nischen, die nicht zum Boden reichen und unter 0,13m Tiefe haben“ bei der Berechnung ignorieren?
Bin für Antworten sowohl für DE als auch AT und CH dankbar.
Paul

Für Deutschland:

§ 4 beachten