Wie wird die Zeitrente berechnet?

Hi,

angenommen man ist noch recht jung und hat dadurch bisher erst 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt und erkrankt dann, sodass man nach ein paar Monaten vom Krankengeld (70% vom letzten Gehalt) auf Zeitrente „wechseln“ soll, da man wohl noch ein paar Monate arbeitsunfähig ist…

Wie genau berechnet man das Geld, dass man dann durch die Zeitrente erhält?

Bekommt man da auch einen Prozentsatz vom letzten Gehalt? oder berechnet sich die Zeitrente durch den bisher eingezahlten Betrag? (was dann wohl weniger als die 70% vom letzten Gehalt wären) oder wird das ganz anders berechnet?

Danke und Gruß

Hi,

Hey,

…oder wird das ganz anders berechnet?

So ist es, es wird ganz anders berechnet … und zwar sehr kompliziert. Ich versuch’s zu vereinfachen: Jede Rente, also auch die Zeitrente, wird gleich berechnet. Für jedes Jahr wird das Einkommen durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt, daraus ergeben sich sog. Entgeltpunkte. Wird man vor Vollendung des 60. Lebensjahres erwerbsgemindert, so wird eine sog. Zurechnungszeit gewährt. Diese läuft von Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Monat der Vollendung des 60. Lebensjahres. Bewertet wird diese Zeit ungefähr mit dem Durchschnitt der bis dahin erzielten Entgeltpunkte.

Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit einem Zugangsfaktor multipliziert. Dieser beträgt grundsätzlich 1,0, vermindert sich aber bei Renten wegen Erwerbsminderung die vor dem 63. Lebensjahr bezogen werden, um bis zu 0,108, so dass dieser dann 0,892 betragen kann.

Dieser wird mit dem Rentenartfaktor - 1,0 bei einer Rente wegen voller, 0,5 bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - und dem aktuellen Rentenwert (seit 01.07.2009 sind dies 27,20 Euro) multipliziert. Dies ergibt dann die Monatsrente vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Beispiel (nicht sehr realistisch, aber zur Anschauung evtl. geeignet):

Ein Versicherter hat ab dem 17. Lebensjahr fünf Jahre gearbeitet und dabei jedes Mal genau die Hälfte das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt. Mit 22 wird er voll erwerbsgemindert. Für diese fünf Jahre bekommt er je 0,5000 Entgeltpunkte, also 2,5. Die Zurechnungszeit vom 22. bis zum 60. Lebensjahr beträgt 38 Jahre, die jeweils mit 0,5000 Entgeltpunkten bewertet werden, ergibt 19 Entgeltpunkte.

Insgesamt sind dies 21,5 Entgeltpunkte x 0,892 als Zugangsfaktor = 19,178

Dieser Wert multipliziert mit 1,0 und 27,20 Euro ergibt 521,64 Euro Euro Monatsrente.

Diese Rechnung ist nicht realistisch, da kaum jemand genau die Hälfte des Durchschnittseinkommens aller erzielt. In Ausbildungszeiten wird es wahrscheinlich eher noch weniger sein, im Anschluss an die Ausbildung ggf. auch.

Danke und Gruß

Gern geschehen und Gruß,
Robert